Rechtsprechung / BGH / 5. Strafsenat / 1963
BGH Entscheidung vom 05.02.1963 – 5 StR 11/63
5. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
2183 029
Im Nanexr des Volkes
In cer Strafsache gegen
1. den Fleischwarenfabrikanten Heinz GP aus rin
geboren am EEE 1915 ir TEE (Mecklenburg),
zur Zeit in anderer Sache in Untersuchungshaft,
2. den Fleischermeister Heinrich 5 aus zn geboren am ED 195: in zur: ei: og
wegen Unterschlagung u.a.
hat der 5.Strafsenat des Fundesgerichtshofs in der Sitzung vom 5.Februar 1963, an der teilgenommen haben:
Senatspräsident Sarstedt als Vorsitzender, Bundesrichter Schmidt Bundesrichter Siemer Bundesrichter Dr.Börker Bundesrichter Kersting als beisitzende Richtir, Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtsnhof Em als Vertreter Acr Bundesanwaltschaft, Justizangestellte gi als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, für Recht erkannt:
Die Revisionen der Angeklagten Heinz Gg> und Heinrich Gggpsegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 12.Juli 1962 werden verworfen.
Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
- Von Rechts wegen -
- 2.
Gründe§
Beide Revisionen sind offensichtlich unbegründet.
Ausdrücklicher Hurvorhebung bedarf nur, daß die Rüge des Angeklagten Heinz GB, Aie sich auf die Nichtvereidigung des Zeugen KfW rezient, nicht etwa deshalb erfolglos bleibt, weil der Senat den hierzu abgegebenen dienstlichen Äußerungen (die weder der Senat noch die Bundesanwaltschaft verlangt hatte) irgendwelche Bedeutung beilegte. Die Bekanntgabe der Gründe, aus denen ein Zeuge unvereidigt bleibt, gehört zu jenen Förmlichkeiten des Verfahrens, die gemäß § 274 StPO nur durch das Protokoll bewiesen werden können. Das Protokoll schweigt darüber; deshalb steht für den Senat fest, daß Gründe für die Nicht- "vereidigung nicht angegeben worden sind. Das war ein Verfahrensverstoß. Darauf kann jedoch das Urteil nicht beruhen. Daß KB als Meister der Ausschneidekolonne teilnahmeverdächtig war und deshalb gemäß § 60 Nr.3 StPO nicht vereidigt werden durfte, kann für die Verteidigung auch ohne ausdrückliche Mitteilung nicht zweifelhaft gewesen sein.
Sarstedt Schmidt Siemer Börker | Kersting