Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1957
BGH Entscheidung vom 29.10.1957 – 1 StR 390/57
1. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
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Leitsatz
Im Falle des § 51 Abs. 2 StGB kann die aus § 20 a Äbs. i StGB zu entnehmende Strafe unter die Mindestsirafe von einen Jakr Zuchthaus herabgesetzt werden. - Im Anschluß an RGSt 72, 326. Aktenze ‚ichen: SIR 390/57 . i oo > Urteil des 3CH vom 29. Oktober 1957. 16 Weiden,’Opf. Ion Nanen des Volkes a [4] r näwirischaltlichen Arbeiter Franz P un storen an ED 1915 1: SC 5° in Untersuchungsheft, DE 2 ar “- ın m schweren Diebstahls i.R. u.a. 1, Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung Oktober 1957, an der teilgenommen haben n3 ver Mantel chter Martin te r Dr: Fü ibner Er > Bundesrichter Dr. engeberger. "als beisitzende Richter, . OBers teaisanmalt beim. Bundesgerichtshof mn als Vertreter der Bundesanwaltschaft, Jusiizengestellter als Urkundsbeanter der Geschäftsstelle, echt erkanns: Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Lardgerichts Weiden (Opf.)- vom 14. Juni 1957 wii den Feststellungen aufgehoben a) im Falle WW Hinsichtlich der dort festgesetzten Einzelstrafe, d) im Ausspruch über Gesamtstrafe und Sicherungsverwahrung. Im Umfarge der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhendl ung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittiels, an das Landgericht zurückverwiesen, sirad die Revision verworfen. I. 5 - 1997 3 + Von Rechts wegen Das Landgericht hat den Angeklagten wegen zweier chwerer und eines versuchten einfachen Rückfalldiebstahls als gefährlichen Gewohnhsitsverbrecher zur Gesirafe von drei Jahren Zuchthaus verurteilt und die Sicherungsverwahrung angeoränet; die Untersuchungsha ft s auf die Strafe angerechnet; in einen weiteren An- aut ng klagevunkt (Messerdiebstahl im Anwesen weg) nat es den Angeklagten Ireigesorochen. Die Revision des Angeklagten, die ersichtlich nur Insowsit inaelest sein soll, als ‚vr hat im Falle des versuchten einildienstahls des Angeklagten in der Gast-SB :ichi auszusc: hließen vermocht, daß 1 Mikoholunverträglichkeit < erheblich kon, 2500). ‚Zwar. steht ;dies ‚einer lagven als gefähr]
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Rechtssatz: Im Falle des § 51 Abs. 2 StGB kann die aus § 20 a Äbs. i StGB zu entnehmende Strafe unter die Mindestsirafe von einen Jakr Zuchthaus herabgesetzt werden. - Im Anschluß an RGSt 72, 326.
Aktenze ‚ichen: SIR 390/57 . i oo > Urteil des 3CH vom 29. Oktober 1957. 16 Weiden,’Opf.
Ion Nanen des Volkes
a [4]
r
näwirischaltlichen Arbeiter Franz P un storen an ED 1915 1: SC
5° in Untersuchungsheft,
DE 2 ar
“-
ın m
schweren Diebstahls i.R. u.a.
1, Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung Oktober 1957, an der teilgenommen haben n3
ver Mantel chter Martin te
r Dr: Fü ibner
Er >
Bundesrichter Dr. engeberger.
"als beisitzende Richter, . OBers teaisanmalt beim. Bundesgerichtshof mn als Vertreter der Bundesanwaltschaft,
Jusiizengestellter
als Urkundsbeanter der Geschäftsstelle,
echt erkanns:
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil
des Lardgerichts Weiden (Opf.)- vom 14. Juni 1957
wii den Feststellungen aufgehoben
a) im Falle WW Hinsichtlich der dort festgesetzten Einzelstrafe,
d) im Ausspruch über Gesamtstrafe und Sicherungsverwahrung.
Im Umfarge der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhendl ung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittiels, an das Landgericht zurückverwiesen,
sirad die Revision verworfen.
I. 5 - 1997 3 +
Von Rechts wegen
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen zweier chwerer und eines versuchten einfachen Rückfalldiebstahls als gefährlichen Gewohnhsitsverbrecher zur Gesirafe von drei Jahren Zuchthaus verurteilt und die Sicherungsverwahrung angeoränet; die Untersuchungsha ft s auf die Strafe angerechnet; in einen weiteren An-
aut ng klagevunkt (Messerdiebstahl im Anwesen weg) nat es den Angeklagten Ireigesorochen. Die Revision des Angeklagten, die ersichtlich nur Insowsit inaelest sein soll, als
‚vr hat im Falle des versuchten einildienstahls des Angeklagten in der Gast-SB :ichi auszusc: hließen vermocht, daß
1 Mikoholunverträglichkeit < erheblich kon, 2500). ‚Zwar. steht ;dies ‚einer lagven als gefähr] lichen Gewohnke tsver
brechers nicht entgegen; denn auch vermindert Ferechenues‘, enschen können gefährliche Gewohnheitsverbrecher. De . sein (vE Rest 72, ‚259, 2605. BGH 3 StR 156/51 vom 19. kpril-1951, angeführt D bei Dalli ‚nger in! WDR 1951, 403, Leits atz = nei Im Nr, I zu § 51 Abe. 2 SteB). Allein die aus ‘$.20 a
Abs. 1 eh en entzehne nde Be kann - anders als beim ü Falle des § 51 Abs. StGB genäß 8 44 Abe: 3 StGB unter Gas Hindesimaß von einen Jahr Zucht ihaus herabgesetzt werden; gene hier bi ldet die besondere geistige: | rs, nicht die E genartı der fe
i 'elbst, den Srurä für die ürmässigung de Stra
/ mn 24. april 19352; vel. Ba I Sit 59/55 sn
o vom 17. Hai 1956 bei Läü Wr, 6 zu § 44 StG®). Das gefochtene Urteil 1ä2t nicht eindeutig erkennen, daß sich
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@ t davon, daß "die Strafe für alle drei Taten in hmen des § 20 a StGB, der eine Höchststrafe von 15 Jahr (TA 15) urd gelangt
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! on einem Jahr uchthaus. Die Möglichkeit, daß das Landgericht andernils eine Bkinzelsvwrafe von weriger als einen Jahr ‚chthaus verhängt hätte, kann troiz der Ausführung, vainische Angeklagie von Natur aus zur Begehungs krimineller Handlungen neigt und der Alkokoleinflus dabei nur sekundäre Bedeutung hat" (VA 15), nicht mit Ser erforäsrlichen Bestimtheit a usgeschlossen.
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‚Im Kbrigen 136% das Urteil keinen, Rechtsfehler erkennen, Bin Hintieß der Festsetzung der Strafe in a . Falle VB 2. äie Höhe der Binzel strafen in den BE beiden anderen Bu ist. nit Sicherheit aus zuschließen. Danach ist das Urteil je mit den Yeststellungen aufzu .
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