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BGH Entscheidung vom 28.06.1957 – 1 StR 457/56

1. Strafsenat

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1 StR 457/56 2238 Cor DE

Im Namen des Volkes

In der Strafsache gegen

den Barbesitzer Konred LP aus EEE, geboren an

GE 1916 :: PERS oc: "En - wegen Hehlerei

hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung vom 28. Juni 1957, an der teilgenommen haben?

Senatspräsident Dr. Hörchner als Vorsitzender, Ä Bundesrichter Dr. | Deetz Bundesrichter Mantel . 'Bundesrichter Werner

Bundesrichter Dr. Hengsberger als beisitzende Richter, on Bundesanwalt 2 . in der Verhandlung, . Oberstastsanwalt bei der Verkündung als Vertreter der Bundesanwaltschaft,

Justizangestellter m als Urkundsbeanter der "Geschäftsstelle,

für Recht erkannt:

‚Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil ı de : Landgerichts München I vom 29. Juni 1956 mit den Fe = stellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung Br und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, u

an das Landgericht zurückverwiesen. .

Von dechts wegen

Zeugin Pazienza § 60 Nr 3 StPO. verletzt, führt‘ zur Aufhebung -

zum Verkauf an den Angeklagten I@.

Nicht beeidigt werden (RESt 58, 373). Ob. gegen die Zeugin ‘ein.

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Die Strafkanner hat den Angeklagten wegen Hehlerei in vier ' Fällen zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr Gefängnis ‚und zu 2000 DH Geldstrafe verurteilt. “

Der Angeklagte macht die Verletzung ‘von Verfahrensvor- Be schriften und des sachlichen Rechts ‚geltend. Das Rechtanittel PR hat Erfolg." 2 | .. En

1) ). | Die Rüge, das Landgeriöht habe durch. die e Beeidigung de

des Urteils. Ihr steht nicht entgegen, daß in. der Hauptverhandlung. keiner der Verfahrensbeteiligten der Beeidigung . widersprochen hat. u u

Der in einem abgetrennten Verfahren rechtskräftig verurteilte Heinz id | entwendete im Juni 1952 mittels Einbruchs . eine neue 'Hotelkaffeemaschine, die er im Februar öder März 19 an den Beschwerdeführer verkaufte (Fall I 2. des Urteils)» Pra PO. die damalige Freundin 7 TI verbrachte die Kaf maschine, die zunächst anderweitig. abgestellt war; “einige Zei

nach äem Diebstahl in ihre Wohnung. und verwahrte sie do:

| War. die Zeugin Pa verdächtig, an Vortäter. ‚dadurch begünstigt zu haben (§ 257 StGB), daß sie, ‚die Ka € . maschine, verwahrte, um Ei) die Vorteile des Diebstahls. zu sichern, so durfte sie in dem Verfahren gegen ‚den Hehler ee

solcher, wenn auch nur entfernter Verdacht bestand, hatte zwar der Tatrichter zu entscheiden; das Revisionsgericht hat jeäoch on zu prüfen, ob der Strafkammer ein Rechtsfehler unterlaufen ist

=. prüfen müssen.

weil er. von ihm Nerze gekauft habe, die den bezahlten Preis

(BGHSt 4, 255). Nach den Feststellungen verübte Kon von 1949 bis 1955 etwa 100 - zum Teil schwere — Diebstähle. Frau FEED vr damals längere Zeit seine Freundin. Ki hatte am 24.« Dezember 1951 in Heilbronn eine größere Anzahl Uhren entwendet und hiervon eine "der - damals nichts ahnenden - Zeugin FEB eschenkt". Vor dem Verkauf der Kaffee- 4 . mäschine verbüßte Kai eine Freiheitsstrafe. Diese Umstände I legten dem bandgericht. die Prüfung der. ‚Frage nahe, ob. u gie Zeugin: ‚bei der Aufbewahrung der Maschine von der strafbaren 1 Herkunft nichts wußte oder ob sie trotz Kenntnis hiervon ihren. I Liebhaber: die Vorteile des Diebstahls sichern wollte. Daß. ar E j die Strafkammer. solche Erwägungen angestellt hät, ist wed er | ‚der. Sitzungsniederschrift noch dem Urteil zu entnehtien: Es‘ ist deshalb anzunehmen, daß die. Entschließung über die Vereidi- | gung der Zeugin durch Rechtsirrtum beeinflußt ist, sei es, aa der Tatrichter den Rechtsbegriff der "Beteiligung an der. den. . Gegenstand der Untersuchung bildenden Tatt oder des "Verdachts" IF verkannt hat, sei es, daß er. sich dieser Frage überhaupt nicht J bewußt ‚geworden ist. Bei selbständigen Straftaten. ist 22 Be | zwar die Beeidigung eines Zeugen auf Teils der Aussage - el unter Umständen zulässig (BGH NIW 1954, 1655/, Nr 19), Zwischen. dem Angeklagten und Frau BE 1 bestanden jedoch so enge. Ber: sönliche Bindungen, daß der, Tatrichter die Zulässigkeit der“ Beeidi gung dieser Zeugin auch in den übrigen Fällen. hätte, \

Auf dem Verstoß kann das Urteil beruhen. Im Falle. ı.3 5 = (Erwerb. der Felle) hat die Strafkammer die Entscheidung. u: Pr auf die Aussage der Zeugin = ) gestützt, ‚der Beschwerde- | führer habe ihr erklärt, er sei mit U} hereingefallen, :

der Felle nicht wert gewesen seien. An zwei weiteren Stellen.

des Urteils stützt die Strafkanner ihre Über: zeugung, daß der Angeklagte IM sich der Hehlerei in den vier Fällen schuldig gemacht hat, auch auf die Aussage der Zeugin Cw: Es ist

BE , Tortetle wegen" straferschwerend berücksichtigt. ee

nicht auszuschließen, daß der Tatrichter ihre Aussage als den Angeklagten weniger belastend gewürdigt hätte, wenn die Zeugin nicht beeidigt worden wEre.

2.) Da schon der Verstoß gegen § 60 Nr 3 StPO zur Aufhebung des Urteils führt, braucht auf die übrigen Verfahrensrügen nicht näher eingegangen zu werden. Der Verteidiger wird. u 2 in der neuen Hauptverhandlung Gelegenheit haben, die ihm BR erforderlich erscheinenden Beweisamträge zu stellen. Es | ist darauf hinzuweisen, daß der Antrag auf Vernehmung .

der Zeugin. ) einen anderen. als den vom hanägericht ‚dm Ablehnungsbeschluß angenommenen Inhalt nette.

3 ) Die Sachrüge hätte nicht zum Erfolg führen Können. Bei der neuen Entscheidung. wird die Strafkammer jedoch Wendungen zu vermeiden haben, die dahin verstanden werden könnten, ON als habe der Tatrichter das Tatbestandsmerkmal "seines . a

45} Zu der vom Beschwerdeführer beantragten Zurüekverwei oo suhg an ein anderes Landgericht (§ 354. Abs 2 5 2 StPo) beste Eh anias,. a \ u. RRRSEER Br

2 . Hörchner. De Dr Dr; ‚Hengsherger

Werner.