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BGH Entscheidung vom 16.12.1954 – 3 StR 189/54

3. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

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Gesetz: 8 t6B “> 14, 193 Stro 53 453, 460

re Der r rn

ssatz? Der h achtr ‚glichen Bild ung siner Gesamt 8 79 st ie) steht es nicht entgegen, das ee £rühere Strafe nach 8.23 StGB zur Bewährung

ausgesetzt wurde e. Mit der Sinbeziehung in die Gesamtstrafe en TTa§ 11t die Strafaus I

setzu ung zur Bewährun ng. n. dem enisentedenen

ch 7; En D Ber

f

( Fall überstieg die Ce Kam, ie Neun-

Sn

. mona tsgrenze ües 3 23

Aktenzeichen: 3 StR 189 Urt des BGH von 16.

ImNamen des Volkes

den Kaufmann Kurt a Kröis E 1 nn. geboren nz 1914 in —

wegen Betrugs N hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in der Sitzung.

vom 16. Dezember 1954, an der teilgenommen haben: Benatspräsident Glanznann als Vorsitzender, Bundesrichter Dr. Koeniger Bundesrichter Prof, Dr, Busch

. Bundesrichter Ma rtin

Bundesrichter Dr. Wiefels als beisitzende Richter | Oberstartsanwa it. Berner in 5% Verhandlung, Bund lesanwalt m sei Ser Verkündung | als Vertreter der Pundesäanwaltschaft, A ıstigangestellter 5 DER

Eee als Urkunäsbeamter der Ges chäfts stelle, für Recht erkannt: re 3 EEE ; s Die Revision. des Angeklagten ‚gegen das Urteil des Landgerichts in Kassel von 13. Januar 4354 wird verworfen. - er eschwe räeführer hat die Kosten seines Rechts-

mittels zu. tragen.

Von Rechts wegen

Das Landgericht ha + de n Ang

Pe

Beet) te ilm \eise in n zate

19% nr zu einer. Gesamtstrafe von einem Jahr naten Gefängni is yerarbeilt un a ihm aut di

“drei Jahren untersag den Beruf eines Ha

treter E auszuühen.

‚Der Angeklagte rügt Terletaung des Verfahrens-

rechts und des sachlichen Rechts. Sein Rechtsmittel

” kann keinen Brfols haben.

. Vert 'ahrensrügen:

Bl Der Revisionsgrund des § 338 Ne 8$ St20 ist ehe. ae a Niederschrift über die Hauptver-

. handlung vor dem Landg sericht enthält keinen Antrag des Angeklag ten, die Hauptverhandlung wegen Nichters scheiriens d es Mita Ingeklagten Schild und wegen Er-

kranikung de früheren Pflichtverteidi ‚gers zu vertagen. Dat nit ist die Behauptung des Beschwerderen er habe einen solchen Antrag gentallin 2H8

widerlegt anzusehen Br ers 5+20). |

2 88 kann ‚auch nicht beanstandet werden, daß

das. Landgericht nicht von sich aus die Hauptverhandlung ausgesetzt hat , Mit der bloßen Beh auptung, der Sachverhalt habe, ohne die Anwes enheit des Nitan-

gerlagten Schild nicht mit der 'erforde rlichen SOorg-

.falt geklärt werden können, ist age Ru ige einer Ver-

Lei zung der . yufklörungspflicht (8 nicht, ausreichend beg gründet. Der BE

hätte dis einzelnen, nach seiner.

unzulänglich erforschten Tatsachen in.der Revisions-

begri ündung angeben. und ‚darlegen müssen, inwiefern sie durch die Vernehmung des Mitangeklagten besser

hätten aufgeklärt werden können (§ 344 Abs 2 Satz 2 st20)- Die Rüge ist daher einer Nachprüfung nicht zugänglich. Davon abgesehen. war der Angeklagte, | Bey wie aus dem Urteil hervorgeht, in: den Fall en, in“ | de nen er. verurteilt worden is%, \gestä ändig „so ‚daß

sich eine weite re Aufklärung ‚des Sachverhalts durch

| Vernehmung des Mitangeklagten nicht

Prüfung "erge ‚ben, aurch den der | | könnte, Die Merkmale es und der Urkunden- ‚schung. sind irrtunsfrei dargetan. Auch die An. : \ net keinen

‚ale eine r fortgesetzten Handlung a der Zahl der Einz ine insofer ‚ein en

' während de Sechrsehaitssoni Te nur’ Ile ‚erg ibt. Dies ist indes ‚auf den Schuldspruch

ohne E influß, weil aie Strafkammer nur eine (fort-

) Straftat angenommen hat, Bei der Viel-

[4

zahl der Einzelfälle ist es ‚auch aus ‚geschlosse Ns daß das Ve rs sehen. gie Höhe der. Strafe beeinflusst nat»

2, Der Strafausspruch ist auch im übrigen

rechtli ch nicht zu beanstanden. Das selbe gilt von dem Berufsverbot. Näherer Erörterung bedarf mur

ale Frage, ob die Strafkamner Strafen, für die den Angeklagten von einem anderen Gericht Stra faussetzung

zur Bewäh rung bewilligt worden war, unter Widerruf der Aussetz zung. in eine Gesamt ‚strafe einbeziehen durfte, für die wegen ihrer Hohe eine Aussetzung

eiey in Frage et

Der Angeklagte war u. as rechtskräfti ig verurteilt

‚worden

a) durch das Lendgericht in Kassel im Ka rechtszug am 18. März 1953 (2 Ms 80/52) wegen Be- ‚trugs in vier Fällen und wegen Urkundenfäls eh an. Tateinheit mit Betrugsversüch in einem weiteren “pa lle au einer Gesamtstrafe von vier Nonaten Ge

m ananin,

ae ») durch. Berufunesurteil desselben Gerichts‘ vom 8. ‚Dezenber 1953 (2 Ms 37/52) wegen Betrugs unts r Einbeziehung der durch ‚das vorg enannte, Urteil vom 18. März 1953 ausges prochen nen Einzelstrafen ‚zu e] ‚ner Gesamtstrafe von sechs Monaten ‚Gefängnis;

sowie wegen Vi "kundenfäls schung zu einer Geldstrafe von 50 MM er 22

Die Freitsitsstr -afe unte er b) war nach § 2

D3 StGB zur B B ewährung: ausgesetzt worden. Für äle vom 18. März 1953 (oben a) war ‚dem An ngek klagten ‚nach der Dars tellung. der Revision am 15. Sept ember 1953 im Gnade enwege. beding te Strafaussetzung Zum. 30. September 1956 ı bewill, &% worden.

\ a

sricht: eine | Gefängniestrafe von einem Jahr

a, Es hat sie mit den Binzelfreiheits-

Strafen, aie in den beiden vworgenamnben Urteilen

ey ang worden war unter, Auflös ung der aort

gebildeten Ges en, zu einer neuen Gesamt atrafe

er einem Jahr vier Vonaten. Gefängnis verei inigt»

€ a der Sache, 2 Ms 37/52 (oben ®) iirafausseteung zur Bewä ihrung wider-

\ Sache erkannte Gel -ldstrafe

, insicht, daß die

Die Revisio) n vertrit

Str afkemner die am 8: Dez ember 195 3 pewilligte Stra ‚faussetzung zur Bewi ährung nic echt nätte wide errufen dürfen; die nachträgliche Bildung einer Geantstrafe habe dem Angeklagten nicht zum Nach- j teil 8 gereichen dürfen» kach habe das Tandge ericht

"die gnadenweise Aussetzung. ser Strafe in ger Sache 2 Ms 80/52 (oben A), zu Unrech ht nicht | perück-

sichtiet.

Hiermit kann die Revision keinen ur29 28 haben,

en Die Trage, ob mit einer oder mehr eren Einzelstraf fen; die zur Bewährung ausgesetzt. worden sind, ‚lich durch Urteil. (§ 79 StGB) oder durch. Beschlu! (8. 460. stR0) eine Ges Samtstrafe gebildet

werden kann, is t. in Schrifttum und. Rechtsprechung

nac ch tra

unetrikte en. Die Vertreter ‘der. wermeinenden Ansicht

berufen sich vor allen darauf, daß

m.

gesetzte ‚Strafe eine besondere Stra

Ve

überkommene Strafe nsystem nau

R ® FRErS {BD u ve > Fe e3 63}

und: von den bisherigen Strafarten wesens verschieden

a

enmeinung bekämpft di 1 £ tz

Die Rechtsfrage. ist aus dem ann Ts

des ‘A 79 StGB zu eritscheiden. Diese Vo gänzb die 88 TA {2 StGB. Sie berunt ie Gedanken, daß ein Angeklagter, dessen mehrere Stra! j aus irgendwelc chen Grü inden in'vers chiedenen Straf-. verTa Ahren abgeurteilt werden, nicht anders gestell

‘werden soll, als wenn. alle Taten in einem und zwar

dem zuerst durchge! führten Verfahren abgeu urteilt WOor-

S

den wären. Das Gericht, das hiernach aus einer

oder mehreren schon rechtskräftigen, aber noch nicht büßte rl; verje ihrten oder erlassenen Bi inzelstrafe

und e

*

ner oder mehreren neven Binzelstrafen eine

:gess ntstrafe Zu. bilden, hat, ist an 8.76 SteB

auch zur Entscheidung über Nebensträfen; Nebenfolgen und Maßregein de Sicherung una Be sserung berufen. ES

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.

N eniäcen Dutdie ge zu Bingriffen in die früheren Urteile ermächtigt (RGSt 74,4

‘+ demnach

i Rechtskraft der.

>; 212 und die dort angeführten weiteren RG-Urtei

m nicht nur die rechnerische Aufgabe

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aus den ihrer Höhe nach feststehenden

r1a an eins

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Einzelstraien nach einem bestimmten

Gesamts trafe zu bilden; es hat vielmehr die traftaten nach ihrer. Art und Schw were

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nach der Pers sönlichkeit des Täters zu wü

und danach sowohl das Maß der. Gesamtstra

€ setzen als auch über. Nebenstrafen, } Nebenf tolg

s 1) sowie Maßregeln der Si cherung und Besserung be-

8 £ finden (RESt 73, 366 Bi ‚StR 202/53 vom a 12.Mai 195

LM en StPO Nr. IND. Durch die Bild hung der Gesam „ate verlieren gie Binzelstra afen v und die Rh

5

zusamnenh hängenden Nebenstrafen, Nebenfolgen un eln ihre selbständige Bedeutung. Bnts nr einge für. eine: mit einer. Rinzelstrafe verbundene

reg

Strafauss etzung zur. Benährung gelten. kuch übe »r die Vergünstigung h at das die Gesamt strafe bi Idende Gericht neu ZU entscheiden, wie wenn es über alle einzubeziehenden Straftaten selbst. zu befinden hätte „u 8

ar sich. dabei auf ‚den Standpunkt. des 2 zuerst erke ennen

en Gerichts 5 stellen, das die neue Straftat. nitabau

E een. gehabt Anklage, gekommen wäre. Der. Anbeklagt

| te dert er da .B seine Taten infolge. mehr oder weniger. zuf liger

‚Umstände, in verschiedenen Vertal ahrer sen, nich Weise aber auch nicht bevorzug!

Zus wenn eine zur Bewährung £

nic Der Inge

ee,

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rn könnte die, in

5 festigen

8.453 Abs 2 StPO, für spätere Entscheidu

d sich auf eine u ae zur r Bewährung beziehen, sam

D 14 !

afe gebildet hat. Hierzu gehören die Entschei

dungen über Bewährung gsauflagen § 24 Abs 3 StGB), erner die Verkürzung oder Verlängerung der Bewährungs-

eit (§ 24 Abs 4 StGB), der Erlaß der St

nn Bonährung ae} it, endlich der also ereua, nah das Gerie ht, da ei ’ BPO eine Gesamtstr afe ‚gebildet ‚hat, wigieien mit dieser

5

Br Im

I oO + II Bwr

‚Entscheidung & auch über ‚die Aussetzung ‚dieser Gesan ‚strafe zur en zu bef "inden he atte: Andernfalls

wäre, aie Zuständi keit dies es Gerichts ‚eur nachträg- ” &

liche =. oteiäunger ohne Sinn.

Die in § 453 Abs 2 StPO getro ffene Regelung kann

nieht etwa nur Fälle im . Auge ‚haben, in ‚denen Einz seistrafen, die nicht zur Bewährung ausgesetzt worden

WR. ren; nachträglich nach § 460 StPO. zu einer Ges samtstrafe vereinigt worden sind, Es wird ‚kaum vorkomme

an Dw7

"aß ger Ri chter, der nac hiräglich eine Gesamtstra:

‚zu bilden nat, "die, ablehnenden Entscheidungen. der

x

die, ‚die Einzelstrafen. aus gesprochen haben,

Gerichte,

unbeachte et lässt und. die Vollstreckung der Gesamt- .strafe aus ‚setzt. ‚Das ‚selbe gilt, wenn die für die Eingelstrafen bewilligte Strafaus setzung zur Bew: sh. rung vor Bildung der Gesamtstrafe widerrufen worden war; der Richter, der später die Gesamtstrafe bil- ‚det, wird sich nicht: einfach über diesen Widerruf

hinwegset zen, eBen.ovenie, wie et Wa das eine Gesamt-

strafe nach

deren Ei Inzelstrafen es in seine Gesamtstrafe einbe-

zieht her rüntergehen darf (R0St 6, 283 / "286 I Ad, 3038.7 Js Vielmehr, ‚geht das Gesetz offen.

ee en deß in eine nach § 460 StPO nde Gesamtstrafe gerade auch E Einzelstrafen

N F

LTE a

ogen werden können, die zur Bewährung ausge

‚Du

al ez setzt worden waren, und daß der dafür zustä änäige Richter berufen ist, neu. darüber zu entscheiden

| ob die Gesamtetrafe zur Bewährung ausgesetzt werden

aus 3 260 & s 4 Satz >» StBO. ergibt sich nichte

Ge a Dort ist el daß a

| Beschlußver

9 enbscnei ende Gericht gilt, muB Kra recht

Str? gelten, das nach § 79. StEB aurch Denn

> 160 für das Geric Gr beil: amtrdglien. eine. Ges samtstrafe pildet, lichen eg:

19

§ 460 StPO ur. den verfahrenszecht

aus dem das m. Fun e Ergebnis nase wen soll, falls. diese Vorsoneits in den = | acht

SteB. ZUL

‚von zur Bev wine.

Diese sich aus dem Gesetz ergebenden Folgerungen es ale

können nieht mit Erwägungen über das Wesen und ji e Stel lung ‚der Strafaus ssetzung zur

=

Bewährung widerlegt a sind für die künftige Entwicklung ‘des Dtr deutung: Das geltende 6 esetz hat abe

h*

te Strafen system durch den Binbau der afe noch nicht von Grund auf geändert. Es hat eine

nigenenibeens- geschaffen, wie nicht mur die

‚der Gesamt strafenbildung, sonder rn such 2+B. die

L

starre Beschränkung der Strafaus ‚setzu Ing nach dem Strafmaß und die Bestimmung des s 263 Abs 4 StPO ‚über das Mehrheitsverhältnis bei der Abstimmung zeigen. Die Strafaus setzung zur Bewährung in der Ge- ‚start wle sie das Drit te Strafrechtsänderungsge-

‚Se etz eingefi ührt hat, '18ßt das System der Freiheits- 'strafen unberührt. Sie gibt nur die Möglichkeit,

in einem gewissen Rahmen die Vollstreckung kürzerer Preiheitss trafen auszusetzen und sie zu erlas sen, ‚WENN: sich ger Verurteilte durch gute Führung v während

der Bewährungszeit das verdient hat

.n ‚Lan nägericht hat demnach aus der zur Bewäh- "rung ausgese etzten. Ges ‚amt trafe vom. 8, Dez ‚ember 1955 ‚(nach ihrer Auflösung in die ihr ZUE runde liegenden Binzelst: rafen) "und: der in diesem Verf rahren neu ausgesproc nene Einzelstrafe von einen Jahr Gefäng nis mit Recht ein \e Gesamtstrafe gebildet. ‚Sie lag not-

wendig über der im 23 Ste B. vorgesehenen Grenze

mn

7

von neun Monaten, ‚weil schon ‚die Bi ins alzstrafe

diese. Grenze überstieg. Bine Strafaussetzung zur Be-

rung kam daher für sie nicht in Betracht.

ung ausg Jesetzten

ine: nachträgli

i „Setzt auch nieht voraus,

en Aenaetastı | mit ihrer Binsesichung

Bedeutung

z Weg: Diese sie gewährt,

p Eine in einer Ce-

samts trafe aufgegangene Binzelstrate Ka ann sis solone, aber. nicht. mehr. vollstreckt werden. Dies wird am vorliegenden a

esonders eusiich, wo die. Straf.

samts strate volle en ist. Damit ve en

Strafaussetzung, ihre

auch. die mit ihr verbundene Grundlage ee.

Tann

ie nngleic hes gar.

-

der Richt er, der nacht räglich eine Gesamtstrafe Bilder, ale frühere Strafaussetzung zur Bewährung Iwiderruft", kann es doch andererseits nicht e fehlerhaft bezeichnet werden, wenn er ‚deren ee ‚fall im Urteils- oder Bes chlußsatz ausdrück- ! lich feststellt: Der. Klarheit halber ist das 'soga vr zu mpfehlen.. Im vorlieg senden I Fall ist der: kusspruch

über den WE iderruf" der ‚Stra faussetzung in diesen

Be 13 XD jr)

uszulegen.

Be emnach, ist als Ergebnis testzustellen; Liegen die Vorau ussotzungen ass § 79 StGB vor, so 8 steht es der Bildung der Gesemtstrate nicht entgegen, daß u

otwendie. ist, a

. dürct

Be G@lansmann Koeniger

'äie frühere Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden

war. Die Strafaussetzung wird durch die Bil Ldung

y;

er Gesam ıtstrafe von selbst geR enstandslos, ohne aß

"ei s vorherigen Widerrufs du urc nn. des näch

3

534 Abs 2 StPO zuständige ( Gericht bed Jürfte.. Ob

..die Ge samtst rafe zur Bewä ährung ausgesetzt werden ‚kann, hängt davon ab, ob ‚sie innerhalb der Neun- ‚monats grenze des, Ss 23 St6B liegt.

Da 8 das Landgericht heil der Bilden ıg der neuen Gesamtstrafe. auf den dem Angeklagten für ale Gesamt-Strafe vom n 18. März 1953 gewährten Gnadenerweis

keine Rücksicht zu nehmen brauchte, versteht sich „von 8 selbst, da ‚dieser schon durch die Auflösung | dieser Gesamtstrafe und die Ei inbeziehung ger. ihr.

2. 2u8 zrundeliegenden Binzelstrafen in die am 8. Dezem-

ber 1 953 ‚gebildete neue Ges amtstrafe und. ers ti recht

N die damals. bewillig te Straf auss etzung zu ährung gegenstands s108 geworden ware

laubt und dadurc

ninde: io a ‚Glanz mann

....Martin Dr. Wiefels

Bundes richter: Prof. Dr..Busch ist beur-

der Unterschrift ver-