Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1954
BGH Entscheidung vom 18.06.1954 – 1 StR 620/53
1. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
Zitiert 1 Entscheidungen 3 zitierte Normen Als PDF speichern
1 StR 620/53 4517 045
Beschluss§
-
In der Bussgelädsache
gegen
den Giessermeister und „ltmetallhändler Albert 7 ui
aus SD >, gevoren arı u 1907 in vu ,
wegen Preistreiberei
hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs nach Anhörung des Oberbundesanwalts in der Sitzung vom 18. Juni 1954 beschlossen;
Die Sache wird dem Oberlandesgericht in Stuttgart zurückgegeben. gründe:
Das Oberlandesgericht hat die Sache nach § 56 Abs 5 OWG, § 121 Abs 2 GVG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung der Frage vorgelegt, ob im Falle des § 19 WiStG zum Vorsatz das Bewusstsein des Täters gehört, dass der Preis unangemessen ist, oder ob es genügt, dass er die Tatumstände kennt, aus denen sich die Unangemessenheit ergibt.
Diese Frage kann der Bundesgerichtshof in der vorliegenden Sache nicht entscheiden. Denn das Oberlandesgericht hat in seiner früheren, auf Rechtsbeschwerde des Betroffenen ergangenen Entscheidung vom 23. Juni 1953 bereits die erste Rechtsansicht vertreten und aus diesem Grunde die abweichende "ntscheidung des Amtsgerichts Stuttgart aufgehoben Tas “mtsgericht war nach § 56 Abs 4 OWG,
§ 358 Abs 1 StPO an die Rechtsansicht des Beschwerdegerichts gebunden. ”s hat sie seiner neuen Entscheidung zugrundegelegt, so dass diese insoweit rechtlich nicht be-
ae Ze— u...
anstandet werden kann. Das Gericht, das über die jetzt von der Preisbehörde eingelegte Rechtsbeschwerde zu entscheiden hat, ist an diese Rechtsansicht gleichfalls gebunden; das gilt auch für
den Bundesgerichtshof (BGH 3 StR 148/51 vom 27.9.1951 = law 1951, 970 ??). Ihre Richtigkeit kann daher in der vorliegenden Sache nicht mehr geprüft werden.
Die Sache ist deshalb entsprechend dem Antrag des Oberbundesanwalts dem Oberlandesgericht zur Entscheidung in eigener Zuständigkeit zurückzugeben.
Dr. Hörchner Mantel Glanzmann Jagusch. Dr. Schalscha