Rechtsprechung / BGH / 2. Strafsenat / 1951
BGH Entscheidung vom 05.10.1951 – 2 StR 286/51
2. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
Eu | 2307 066 J
Zür Recht erkamt:
D StR. 286/51.
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‚der mündlichen Verhandlung vom 28. September 1951 in der
nn " . Oberstaatsanwalt u
nl “. Bundesrichter Dr. Dotterweich
Im Namen des Velxkes
In der Strafsache gegen
den Tendwirt, "und Kaufmann Otto B wi 7 „gPdren am EEE 225: ir. Pu
"wegen Betruges iR. hat der, 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs auf Grund
Sitzung vom 5. Oktober 1951 unter. kitwirknng von
"Senatspräsident Dr. oericke als Vorsitzender, “ Bundesrichter Ir. Kirchner
_ Bundesrichter Werner : Bundösrichter Dr.. Sauer Br als beisitzende ‚Richter,
‚als Vertreter der Bundesanwaltschaft, .
Justizangestellter. dei der Verdi, a Justigsekretär ‚bei, der Verkündung "A TRh als Urkundsbeenter der Ges schäftsstelle, np
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Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des . ,: Landgerichts in Hannover vom 22. Januar 1951 hinsichtlich . ‚der Verurteilung wegen Betruges im Rückfalle zum Hach-
teil der Eheleute von OR mit den zugrunde liegenden - Feststellungen und im Gesamtstrafenausspruch aufgehoben. #
u . In diesem Umfange wird die Sache zu neuer Verhandlung - und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtemittels, en das Landgericht zurückverwiesen "
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Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Rückfallbetruges in vier Fällen zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr urd sechs “onaten Gefängnis verurteilt. Seine auf die Verurteilung im Falle von OR beschränkte Revision ist begründet.
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4 1, In verfahrenserechtlicher Hirsicht rügt die Revision die ’ Verletzung der §§ 261 und 264 Abs 1 StPO mit der Behauptung, . die Urteilsgründe ‚seien widerspruchsvoll. Träfe dies zu, so läge darin nicht ein Verstoss gegen die genannten Vor- ... schriften, sondern ein sachlichrechtlicher Fehler. 7 2. Sodann beanktandet der Angeklagte, dass. die Strafkammer
trotz seines im Schriftsatz von 16. Januar 1951 gestellten w und in der Hauptverhandlung wiederholten Antrages den Landwirt TEE nicht als.Zeugen vernommen habe. Diese Rüge scheitert schon daran, dass ein solcher Antrag in der Heuptverhandlung ausweislich der Sitzungsniederschrift
nicht gestellt ist, E II. 3
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8 Hingegen führt die Sachbeschwerde zum Erfolg. R:
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Der Angeklagte versprach in einer Zeitungsanzeige, : Eypotheken und Darlehen zu vermitteln und zu geben. Darauf us e
‚te Zarlehen ohne Schwierigkeiten zu geben, während er hier.
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vandte sich die Bäuerin von OB an den Angeklagten. Er ; suchte die Eheleute von OR auf una erklärte ihnen, er % könne ihnen sofort 15300 IM beschaffen, wenn sie für ihn b eine Hypothek von 1800 Ti auf dem Grundbesitz der Ehefrau von OEM eintragen liessen. Damit waren die Eheleute ein-i verstanden, Sie übergaben dem Angeklagten deshalb wenige E Tage epäter einen solchen Hypothekenbrief,. Der Angeklagte? versuchte darsufhin vergeblich, auf den Hypothekenbrief Geld zu beschaffen, und gab ihn etwa einen konat nach Empfang auf Anforderung an die üheleute von OEM zurück,
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io « Die Strafkammer nimmt an, der Angeklagte habe durch! die Zeitungsanzeige in Verbindung mit der windlichen Erklärung, scfort 1709 IM beschaflen s könnt in dei: :Eheleuten vor Om den Irrtum erregt, er sei imstende, ent- g weder aus eigenen oder eus fremden Witteln das nachgesuch,
zu nicht in der Lage war, weil er weder eigenes Vermögen E noch eine ausreichende Kreditverbindung besass, Diese Würdigung ist rechtlich nicht zu beanstanden, Sie ist insbesondere nicht viderspruchsvoll, wie. die Revision meint. Unbedenklich ist auch die weitere Ännahme des Lendgerichts, dass die üheleute von OMM infolge dieses Irrtums den Eyvothekenhbrief dem Angeklagten ausgehändigt haben. Zine Tüäuschungshandlung im Sinne des
§ 263 StGB liegt jedoch erst dann vor, wenn der Täter \ bewusst etwes, Unrichtiges vorspiegelt. Die Strefkammer sagt hierzu, der Angeklagte habe gewusst, dass seine
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Versuche, den Eypothekenbrief unterzubringen, fenlschlagen müssten. Sie folgert dies offenbar nur aus seiner Kreditunvsürdigkeit. Eiereuf kam es aber kaum
an, weil Hypothekenschuldner nicht der Angeklagte,
- sondern die Bäuerin von OB erden sollte. Auscerdem erhielt der Angeklagte rach den Urteil zur fraglichen beit von einer Srarkasse ein Derlehen von
1000 IM sogar ohne den Eypothekenbrief, Schliess-
lich ergeben die Feststellungen zur Frage der Zurechnungsfähigkeit des Angelilagten, dass er ein hypomanisch veranlagter Psychopath ist, der mit einer verschrobenen und eigenwilligen Logik zn die Dirge des Lebens herangeht und nicht in der Lage ist, sich in das übliche Rechtsenpfinden hineinzudenken, Ob bei dieser Sachlage ale Feststellung der Strafksmmer zur inneren Tatseite der Täusckungshandlung rechtlich genügt, kann jedoch dahingestellt bleiben, weil das Urteil jedenfalls
aus einem anderen Grunde aufkehoben werden muss und ale Strefkammer deshalb Gelegenheit erhält, den Vorstellungsinhalt des Angeklagten näher darzulegen,
u 20 Den Vermögensschaden der Eheleute von MMS
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sieht die Strafkammer in ’den Kosten für die Eintragung und die Löschung der Hypothek und in weiteren Aufwendungen, die ibnen für die Wiedererlangung des Briefer entstanden sind. Diese Vermögensnachteile beruhen jedoch mindestens zum Teil (Kosten der Wiedererlangung und der Löschung der Eypothek) nicht euf einer Verfügung, die «ie infolge eines von dem Ange-
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Klagten hervorgerufenen Irrtuns getrof?en haben. Sie
sind aber auch deshalb kein Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB, weil sie der Angeklagte nicht als die seinen Vorteil bfingenden Ursachen gewollt hat (Olsbeusen 11. Aufl, Anm 50 zu § 263), :
Ein Vermögensschaden kann jedoch in der Aushändigung des Priefes an den Angeklagten liegen, nämlich dann, wenn} hierdurch eine Vermügensgefährdung eingetreten ist. Ob dieg der Fall ist, hat die Strafkemmer nicht geprüft. ‘Sie k muss diese Prüfung nachholen und auch darauf erstrecken, ob der Angeklaste eine solche Schädigung für möglich’ gehalten und gewollt hat, Trifft das zu, dann kann es keum zweifelheft sein, dass er auch in der Absicht gehande} hat, sich einen rechtswidrigen: Vermögensvorteil zu verschaffen; denn er hattevor Abschluss des Terlehensvermittlungsvertrages mit den Sheleuten von ) keinen Anspruch auf den Eypothekenbrief und aus diesen Vervrag konnte er kein Recht auf den Brief herleiten, wenn er auf einer Täuschung der Eheleute von Oi beruhte.
Dr. kioericke Dr. Kirchner Dr.Dotterweich 8
Werner Dr, Sauer
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