Rechtsprechung / BGH / 1. Strafsenat / 1951
BGH Entscheidung vom 03.08.1951 – 1 StR 295/51
1. Strafsenat
StrafrechtBundVolltext
2394 015
Im Hamen des Volkes
In der Str:fscche gegen Land:.irtssohn Alfred 5 nn ::.: TREE GEB sort geboren am EEE 1977, z.2t. in Unter-
euchiunzshsft, wegen Lords
hat der 1. Forien-Strefsenat des Eundessscrichtchofs in der Litzun.: vom 3. August 1951, en der teilgenommen haben:
Senatinräsident Ir. Groß als Vorsitzender, Bundesrichter Dr. Peetz Bundesrichter wWantcl Bundesrichter krunme Bundezrichter Dr. ;lörchner als beisitzende \ic!.ter, Oberstastcanvelt EEE als Vertreter der Zundesan.alt..chaft, Justizobersekretär (En als Urkundsbeerriter der Ce: chiwtcutelle,
für !lecht erkannt:
Auf die Revision des Anscklagten wird das Urteil des Schwurgerichts in Benberg vom 25. :;iovember 1950 nebst den ihm zugrunde licgenden Feststellun;en euf;choben und
die Sache zur ncuen Verhendlung und intscheidung, auch über die Zosten des Rechtemittels, an des Schrurzericht zurückverwiesen.
Von \techts \ve,;en
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Des Geiwurgcricht hat den Inzellagten vesen eines Verbrechens des „ordes zu lebenslanscm Zuchtl:aus verur- - teilt und ihm die bürgerlichen Lhrenrcechte &uf Lebenszeit aberiannt.
Der Anselrlegte tötete vorcätzlich des echt Wage alte uneheliche Xind eines sechzehnjühri;;en itäüchens, des ihn alc „indesvater bezeichnet hatte. ur hrndelte debei aur niedri,;en Tevieggründen und heimtüc!iisch.
II.
Die levision rü;t die Verletzung sachlich- und verfehrensrecl:tlicker Vor:chriften,von letziere:: in:bevondere die des § 358 “r 1 StPO.
i) Die cvision trü t zur Bezründun, Gdiceos Verflehrensverstosees folsscndes vor: Das Gericht sci nicht vorschrlitentrceig besetzt gewesen. Die Verhundlung hebe ohne die für die notvcndige Intspannung gebotenen ausreichenrden Pausen von 27. Y!overiber 1950 früh 370 Uhr bis zur Urteilcrverkündunz; am 28. .ovenber gescun 2 Uhr %edsuert. Unbefangene Zuhörer hätten beobachtet, dass mehrfach hintereinsnder einzelne „itglicder des Gerichts “von .üdinkeit Übermennt, in den cschtstunden ihre Augen geschloscen hätten und ganz offensic::tlich nicht mehr bei der Sache gei.cren seien.
Dei deu Ermittlungen zu diesen ievisionsvorbringen gab der Ge: clworene, Landwirt und Dürgeriieister Ce er, er habe, von eini;;en Unterbrechungen vbsccehen, in der Zoit von 21 bis 22 Uhr etündir gcechlafen. br var
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- 3.
conech wihrend geraumer Zeit unfihig, der "Iru2tverhendlun; zu folsen und ihre Vorzünge welrzunekmen.
Für die nicht unbeträchtlich lenge Deuer des Schlafes war cr alu dichter aur körperlich anıvcverd, geistig jedoch &abwcrend. In der Zeit dieser geisti,cn Zbwesenkeit wihrend cer, wie festgestellt, sehr erheblichen Dauer von einer Gtunde war, von den Ausfallsvir!iungen Tür dic nechfolgende Beratung und Abstimaung ganz ebgeseen, das Schwurgericht dennach nicht vorschriftsmässig besetzt (so auch R(St 60, 64 und J\l 1936, 3473). Da nach § 338 Ziffer 1 StPO ein Urteil stets als auf einer Verletzung des Gesetzes beruhend enzusehen ist, venn das erhennende Gericht nicht vorechriitsmässig besetzt war, ist das Urteil eufzuhcben.
2) Infolse der Aufhebung des Urteils braucht auf die übrisen Revicionrrüsen nicht im einzelnen einsesangen zu werden. Sie enshualten teils uxzulüszige Angriffe gegen die Bevieiswürdifung, teils sird sie unbegründet. Des Urteil lässt weder im liahmen der erlıobenen Angriffe, noch auch deriüber hinaus innerhalb der durch die allgemeine Fechrüse gebotenen lachnrüfung einen lechtsirrtum erl:iennen. Insbesondere ist euch das Watbestandemerlmal der Teimtlicke rechtlich zutreifend gscrwürdigt.
. Vie heimtüctische Ausführung der YWötung eines \ilcinen
"indes kann derin liegen, dass sich der "iter, wie es das Sclhwurscricht hier fest;cstellt hat, zur ürreichung
en
seines Zieles in das Vertrauen einer Pilescherson des Onfers einschleicht (ZGI Urteil von 26. Juni
1951 - 1 Stu 237/51 - ).
Dr. Groß Dr. Peetz onvoLl ru.vıe Dr. liörchner