Rechtsprechung / BAG / 4. Senat / 2011
BAG Urteil vom 16.11.2011 – 4 AZR 207/10
4. Senat
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Tenor§
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. Oktober 2009 - 18 Sa 1423/08 - aufgehoben.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 13. August 2008 - 3 Ca 206/08 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
Die Parteien haben im Hinblick auf das Parallelverfahren - 4 AZR 781/09 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Bepler Winter Treber von Dassel J. Ratayczak