Rechtsprechung / BAG / 8. Senat / 2011

BAG Urteil vom 07.04.2011 – 8 AZR 663/09

8. Senat

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Tenor§

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 17. Juni 2009 - 3 Sa 8/09 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bag/2011-04-07/8-azr-663-09#rd_1

Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung des Senats vom 22. Oktober 2009 - 8 AZR 286/08 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

Hauck Böck Breinlinger
Warnke Mallmann