Rechtsprechung / BAG / 4. Senat / 2010
BAG Urteil vom 19.05.2010 – 4 AZR 906/08
4. Senat
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Tenor§
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. Juli 2008 - 6/17 Sa 1878/07 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1Permalink zu Rn. 1recht.nulegal.eu/rechtsprechung/bag/2010-05-19/4-azr-906-08#rd_1
Die Parteien haben im Hinblick auf die führenden Parallelverfahren - 4 AZR 903/08 - und - 4 AZR 932/08 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
Bepler Treber Winter Görgens Th. Hess