Rechtsprechung / ArbG Düsseldorf / 2025
ArbG Düsseldorf Beschluss vom 22.05.2025 – 9 BV 68/25
ECLI:DE:ARBGD:2025:0522.9BV68.25.00
ArbeitsrechtNordrhein-WestfalenArbeitsrecht Nordrhein-WestfalenVolltext
Tenor§
1. Als neuer Vorsitzender einer Einigungsstelle zum Thema Betriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung wird Herr J. bestellt.
2. Die Zahl der Beisitzer wird auf jeweils drei pro Seite festgesetzt.
1.2
Als neuer Vorsitzender einer Einigungsstelle zum Thema Betriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung wird Herr J. bestellt.