Rechtsprechung / ArbG Düsseldorf / 2025

ArbG Düsseldorf Versäumnisurteil vom 20.05.2025 – 10 Ca 2369/25

ECLI:DE:ARBGD:2025:0520.10CA2369.25.00

ArbeitsrechtNordrhein-WestfalenArbeitsrecht Nordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger materiellen Schadensersatz in Höhe von 750,00 € nebst Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.05.2025 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu 62,5 % und die Beklagte zu 37,5 % zu tragen.

Streitwert: 750,00 €.

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/arbg-duesseldorf/2025-05-20/10-ca-2369-25#rd_2

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger materiellen Schadensersatz in Höhe von 750,00 € nebst Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.05.2025 zu zahlen.