Rechtsprechung / ArbG Düsseldorf / 2023
ArbG Düsseldorf Beschluss vom 24.02.2023 – 7 BV 190/22
ECLI:DE:ARBGD:2023:0224.7BV190.22.00
ArbeitsrechtNordrhein-WestfalenArbeitsrecht Nordrhein-WestfalenVolltext
Tenor§
1. Es wird festgestellt, dass die am 31.08.2022 vorläufig durchgeführte Versetzung des Arbeitnehmers Z. aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.
2. Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen.
3. Die Wideranträge werden abgewiesen.
2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/arbg-duesseldorf/2023-02-24/7-bv-190-22#rd_2
1. Es wird festgestellt, dass die am 31.08.2022 vorläufig durchgeführte Versetzung des Arbeitnehmers Z. aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.