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Arbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 24.02.2023 – 7 BV 190/22

ECLI:DE:ARBGD:2023:0224.7BV190.22.00

Tenor§

1. Es wird festgestellt, dass die am 31.08.2022 vorläufig durchgeführte Versetzung des Arbeitnehmers Z. aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.

2. Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen.

3. Die Wideranträge werden abgewiesen.

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1. Es wird festgestellt, dass die am 31.08.2022 vorläufig durchgeführte Versetzung des Arbeitnehmers Z. aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.