Rechtsprechung / ArbG Bielefeld / 2019
ArbG Bielefeld Beschluss vom 08.10.2019 – 6 Ca 1266/17
ECLI:DE:ARBGBI:2019:1008.6CA1266.17.00
ArbeitsrechtNordrhein-WestfalenArbeitsrecht Nordrhein-WestfalenVolltext
Tenor§
wird die dem Kläger bewilligte Prozesskostenhilfe aufgehoben.
Gründe§
1
Dem Kläger ist Prozesskostenhilfe mit monatlich zu zahlenden Raten in Höhe von 262,00 € bewilligt worden.
2
Mit Kostenrechnung vom 02.05.2018 wurde er aufgefordert, den Betrag von 2.894,11 € ratenweise, beginnend ab 14.05.2018 zu zahlen.
3
Der Kläger hat trotz Mahnung bisher keine Zahlung geleistet.
4Permalink zu Rn. 4recht.nulegal.eu/rechtsprechung/arbg-bielefeld/2019-10-08/6-ca-1266-17#rd_1
Er ist länger als drei Monate mit der Zahlung einer Monatsrate im Rückstand. Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist daher gemäß § 124 Abs. 1 Ziffer 5 ZPO aufzuheben.
5
Bielefeld, 08.10.2019