Rechtsprechung / AG Karlsruhe / 2023

AG Karlsruhe Beschluss vom 26.05.2023 – 5 F 126/14

ECLI:DE:AGKARLS:2023:0526.5F126.14.00

FamilienrechtBaden-WürttembergFamilienrecht Baden-WürttembergVolltext

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Verfahrensgang

nachgehend AG Karlsruhe, 26. Mai 2023, 5 F 126/14, Beschluss

Tenor§

1. Die am 18.10.2002 vor dem Standesbeamten des Standesamtes W. (Heiratsregister Nr. E xxx) geschlossene Ehe der beteiligten Ehegatten wird geschieden.

2. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

3. Der Verfahrenswert wird auf 7.387,77 € festgesetzt.

Gründe§

1

1. Scheidung

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-karlsruhe/2023-05-26/5-f-126-14#rd_1

Zum Scheidungsausspruch der am 18.10.2002 vor dem Standesbeamten des Standesamtes W. (Heiratsregister Nr. E xxx) geschlossenen Ehe der Beteiligten bedarf es keiner Begründung (§ 38 Abs. 4 und 5 FamFG).

3

2. Kosten und Nebenentscheidungen

4

Die Kostenentscheidung beruht auf § 150 Abs. 1 FamFG.

5Permalink zu Rn. 5recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-karlsruhe/2023-05-26/5-f-126-14#rd_2

Die Festsetzung des Verfahrenswertes beruht auf §§ 43 ff FamGKG. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Beschluss über die vorläufige Festsetzung des Verfahrenswertes vom 16.03.2016 (Hauptakte, As. 85 ff.) Bezug genommen.