Rechtsprechung / AG Düsseldorf / 2025

AG Düsseldorf Urteil vom 26.02.2025 – 127 Cs 611/24 (110 Js 5114/24)

ECLI:DE:AGD:2025:0226.127CS611.24.110JS.00

StrafrechtNordrhein-WestfalenStrafrecht Nordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

In der Strafsache

gegen              Dr. R. aus Y.

wegen              unerlaubten Entfernens vom Unfallort

hat das Amtsgericht Düsseldorf aufgrund der Hauptverhandlung vom 26.02.2025, an der teilgenommen haben:

Richterin am Amtsgericht I.

als Richterin

Amtsanwältin A.

als Vertreter/Vertreterin der Staatsanwaltschaft Düsseldorf

Rechtsanwalt Dr. O. aus J. als Verteidiger der Angeklagten Dr. R.

Justizbeschäftigte T.

als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

für Recht erkannt:

Die Angeklagte wird auf Kosten der Staatskasse, der auch die notwendigen Auslagen auferlegt werden, freigesprochen.

Gründe§

2

(abgekürzt gemäß § 267 Abs. 5 StPO)

3

Der Schuldvorwurf ergibt sich aus dem Strafbefehl vom 20.12.2024.

4

Die Angeklagte war freizusprechen, weil die ihr zur Last gelegte Straftat aus tatsächlichen Gründen nicht festgestellt werden konnte.

5

Die Kostenentscheidung ergibt sich aus den §§ 464, 467 StPO.

6

I.

7

Richterin am Amtsgericht