Rechtsprechung / AG Dortmund / 2024

AG Dortmund Beschluss vom 28.05.2024 – 767 BRs-802 Js 1470/21-6/24

ECLI:DE:AGDO:2024:0528.767BRS802JS1470.2.00

ZivilrechtNordrhein-WestfalenVolltext

2 zitierte Normen Als PDF speichern

Tenor§

Das Bewährungsverfahren ist beendet.

1

Das Bewährungsverfahren ist beendet.

Gründe§

3Permalink zu Rn. 3recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-dortmund/2024-05-28/767-brs-802-js-1470-21-6-24#rd_1

Der Verurteilte wurde am 8.11.2022 wegen Besitzes von 19,7 g Marihuana gem. § 29 Abs. 1 BtMG zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Marihuana hatte sich in seiner Wohnung befunden. Die Bewährungszeit läuft laut Beschlusslage noch bis April 2026.

4Permalink zu Rn. 4recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-dortmund/2024-05-28/767-brs-802-js-1470-21-6-24#rd_2

Aufgrund des Inkrafttretens des KCanG ist de jure jedoch die anlassgebende Verurteilung entfallen, was aus der Sachakte heraus ggf. auszusprechen ist nach Art. 316p, 313 EGStGB. Das hier zu beurteilende Bewährungsverfahren war daher als beendet anzusehen, ohne dass es einer weiteren förmlichen Bewährungsentscheidung wie etwa eines Straferlasses nach § 56g StGB bedarf.