Rechtsprechung / AG Bonn / Abt. 704 / 2020
AG Bonn Beschluss vom 18.12.2020 – 704 Ds 192/18
Abt. 704 · ECLI:DE:AGBN:2020:1218.704DS192.18.00
StrafrechtNordrhein-WestfalenStrafrecht Nordrhein-WestfalenVolltext
Tenor§
In der Strafsache
pp
Der Kostenfestsetzungsantrag vom 27.10.2020 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Gründe§
Im Verfahren zur nachträglichen Gesamtstrafenbildung nach § 460 StPO entsteht für den Verteidiger, der den Angeklagten bereits im Erkenntnisverfahren vertreten hat, keine gesonderte Gebühr nach Nr. 4204 VV RVG. Das gleiche gilt für ein insoweit betriebenes Beschwerdeverfahren.