Rechtsprechung / AG Bielefeld / 2023

AG Bielefeld Beschluss vom 18.01.2023 – 9 Gs 95/23

ECLI:DE:AGBI:2023:0118.9GS95.23.00

StrafrechtNordrhein-WestfalenStrafrecht Nordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

In dem Ermittlungsverfahren gegen N. C. wegen Hehlerei

wird die Durchsuchung der Person, der Wohnung und der sonstigen Räume einschließlich der dazugehörigen Sachen und Behältnisse, Nebengelasse, Kraftfahrzeuge und Garagen des Beschuldigten angeordnet.

Die Durchsuchung hat insbesondere den Zweck, folgende Beweismittel aufzufinden: entwendete Badarmaturen, sonstige entwendete Baumarktartikel

Die Beschlagnahme dieser Beweismittel wird angeordnet.

Gründe§

2Permalink zu Rn. 2recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-bielefeld/2023-01-18/9-gs-95-23#rd_1

Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, über ebay-Kleinanzeigen unter seinem Account "N C" diverse Artikel zum Verkauf anzubieten, die zuvor im I. Baumarkt in Essen entwendet worden waren.

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Der Tatverdacht beruht auf den Online-Ermittlungen der Polizei Essen sowie der Auskunft des Marktleiters des o.g. Baumarktes.

4Permalink zu Rn. 4recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-bielefeld/2023-01-18/9-gs-95-23#rd_2

Nach den bisherigen Ermittlungen ist zu vermuten, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln, die für die Ermittlungen von Bedeutung sind, führen wird.

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Die Entscheidung beruht auf §§ 102, 105 StPO.

6Permalink zu Rn. 6recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-bielefeld/2023-01-18/9-gs-95-23#rd_3

Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde möglich. Sie hat keine aufschiebende Wirkung und ist bei dem Gericht, das den Beschluss erlassen hat, unter Angabe der Geschäftsnummer einzureichen.

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Bielefeld, 18.01.2023

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Amtsgericht