Gesetze / Landesrecht Hessen / 86-43
Verordnung über die Organisation von Gemeinschaftswald
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2015 Nr. 34, vom 16.12.2015, verkündet am 30.12.2015 · Stand: 10.12.2020 · letzte Änderung: Verordnung vom 30.11.2020
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft.
Inhaltsübersicht
- § 1 Organe
- § 2 Eigentümerversammlung
- § 3 Vorstand
- § 4 Rechte und Pflichten der Eigentümerinnen und Eigentümer
- § 5 Satzung
- § 6 Einberufung und Beschlussfassung der Eigentümerversammlung
- § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Fundstellen
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16.12.2015 Verkündung
Verordnung über die Organisation von Gemeinschaftswald
GVBl. 2015 Nr. 34, S. 668
verkündet am: 30.12.2015
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30.11.2020 Änderung
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Organisation von Gemeinschaftswald
GVBl. 2020 Nr. 62, S. 861 (Artikel 1)
in Kraft: 10.12.2020
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.