Gesetze / Landesrecht Hessen / 800-65

Verordnung über die Anerkennung als Kur-, Erholungs- oder Tourismusort

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2016 Nr. 18, vom 24.11.2016, verkündet am 05.12.2016 · Stand: 22.12.2020 · letzte Änderung: Verordnung vom 08.12.2020

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Grundsatz
  2. § 2 Anerkennungsvoraussetzungen
  3. § 3 Anerkennungsverfahren
  4. § 4 Widerruf der Anerkennung
  5. § 5 Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte
  6. § 6 Übergangsregelung
  7. § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.