Gesetze / Landesrecht Hessen / 72-131
Gesetz zur Neugliederung der staatlichen Schulaufsicht und zur Errichtung der Hessischen Lehrkräfteakademie
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2015 Nr. 6, vom 24.03.2015, verkündet am 30.03.2015 · Stand: 08.10.2019 · letzte Änderung: Gesetz vom 25.09.2019
Inhaltsübersicht
- § 1 Staatliche Schulämter
- § 2 Hessische Lehrkräfteakademie
- § 3 Auflösung des Landesschulamts
- § 4 Versetzung der Bediensteten
- § 5 Amtszeit des beim Landesschulamt gebildeten Gesamtpersonalrats für die Beschäftigten des Landesschulamts
- § 6 Inkrafttreten
Fundstellen
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24.03.2015 Verkündung
Gesetz zur Neustrukturierung der hessischen Bildungsverwaltung
GVBl. 2015 Nr. 6, S. 118 (Artikel 1)
verkündet am: 30.03.2015
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25.09.2019 Änderung
Gesetz zur Förderung der digitalen kommunalen Bildungsinfrastruktur und zur Änderung des Gesetzes zur Neugliederung der staatlichen Schulaufsicht
GVBl. 2019 Nr. 19, S. 269 (Artikel 2)
in Kraft: 08.10.2019
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.