Gesetze / Landesrecht Hessen / 72-131

§ 2 Hessische Lehrkräfteakademie

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2015 Nr. 6 · Stand: 08.10.2019

Die Hessische Lehrkräfteakademie wird in Frankfurt am Main errichtet. Das Kultusministerium kann im Einvernehmen mit dem für die Finanzen zuständigen Ministerium ihren Dienstsitz ändern.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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