Gesetze / Landesrecht Hessen / 72-131
§ 2 Hessische Lehrkräfteakademie
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2015 Nr. 6 · Stand: 08.10.2019
Die Hessische Lehrkräfteakademie wird in Frankfurt am Main errichtet. Das Kultusministerium kann im Einvernehmen mit dem für die Finanzen zuständigen Ministerium ihren Dienstsitz ändern.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.