Gesetze / Landesrecht Hessen / 72-131
§ 3 Auflösung des Landesschulamts
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2015 Nr. 6 · Stand: 08.10.2019
Die Behörde mit der Bezeichnung „Landesschulamt und Lehrkräfteakademie“ (Landesschulamt) wird aufgelöst.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.