Gesetze / Landesrecht Hessen / 72-131

§ 3 Auflösung des Landesschulamts

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2015 Nr. 6 · Stand: 08.10.2019

Die Behörde mit der Bezeichnung „Landesschulamt und Lehrkräfteakademie“ (Landesschulamt) wird aufgelöst.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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