Gesetze / Landesrecht Hessen / 72-131
§ 6 Inkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2015 Nr. 6 · Stand: 08.10.2019
Dieses Gesetz tritt am 1. April 2015 in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.