Gesetze / Landesrecht Hessen / 60-42
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Bundesfernstraßengesetz und dem Hessischen Straßengesetz
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2011 Nr. 27, vom 16.12.2011, verkündet am 30.12.2011 · Stand: 12.10.2021 · letzte Änderung: Gesetz vom 30.09.2021
Inhaltsübersicht
Fundstellen
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16.12.2011 Verkündung
Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Bundesfernstraßengesetz und dem Hessischen Straßengesetz
GVBl. 2011 Nr. 27, S. 826
verkündet am: 30.12.2011
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21.11.2017 Änderung
Vierzehnte Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften
GVBl. 2017 Nr. 24, S. 365 (Artikel 4)
in Kraft: 06.12.2017
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30.09.2021 Änderung
Zweites Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften
GVBl. 2021 Nr. 37, S. 620 (Artikel 4)
in Kraft: 12.10.2021
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.