Gesetze / Landesrecht Hessen / 54-56

Gesetz über die Erstattung der Börsenaufsichtskosten und die Vollstreckung von Verfügungen der Börsenaufsichtsbehörde (BörsAKVG)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2009 Nr. 21, vom 14.12.2009, verkündet am 22.12.2009 · Stand: 22.12.2012 · letzte Änderung: Gesetz vom 13.12.2012

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Anteilige Erstattungspflicht
  2. § 2 Zeitraum der Erstattungspflicht
  3. § 3 Volle Erstattungspflicht
  4. § 4 Erstattungsbeträge, Fehlbeträge, Überzahlungen
  5. § 5 Kosten, Kostenbescheide, Säumniszuschläge
  6. § 6 Zwangsmittel
  7. § 7 Anwendungsvorschrift, Aufhebung bisherigen Rechts
  8. § 8 Inkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.