Gesetze / Landesrecht Hessen / 362-80
Gesetz zur Stärkung von Investitionen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum durch ein Wohnrauminvestitionsprogramm (Wohnrauminvestitionsprogrammgesetz – WIPG)
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2018 Nr. 13, vom 23.06.2018, verkündet am 03.07.2018 · Stand: 22.12.2020 · letzte Änderung: Gesetz vom 11.12.2020
Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2065 außer Kraft.
Inhaltsübersicht
- § 1 Förderziel, Fördervolumen und Fördervoraussetzungen
- § 2 Darlehensprogramm der WIBank
- § 3 Bewilligungsverfahren
- § 4 Bürgschaftsermächtigung
- § 5 Anwendbarkeit anderer Vorschriften
- § 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Fundstellen
-
23.06.2018 Verkündung
Gesetz zur Stärkung von Investitionen zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum durch ein Wohnrauminvestitionsprogramm (Wohnrauminvestitionsprogrammgesetz – WIPG)
GVBl. 2018 Nr. 13, S. 332
verkündet am: 03.07.2018
-
11.12.2020 Änderung
Gesetz zur Änderung des Wohnrauminvestitionsprogrammgesetzes
GVBl. 2020 Nr. 66, S. 942 (Artikel 1)
in Kraft: 22.12.2020
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.