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WIPG

§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2018 Nr. 13 · Stand: 22.12.2020

Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2065 außer Kraft.

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2065 außer Kraft.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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