Gesetze / Landesrecht Hessen / 351-93

Verordnung zum Hessischen Krebsregistergesetz

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2015 Nr. 23, vom 05.10.2015, verkündet am 16.10.2015 · Stand: 15.08.2023 · letzte Änderung: Verordnung vom 21.06.2023

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2030 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Aufgaben der Vertrauensstelle
  2. § 2 Aufgaben der Landesauswertungsstelle
  3. § 3 Abrechnung der fallbezogenen Krebsregisterpauschalen
  4. § 4 Abrechnung der Meldevergütungen
  5. § 5 Höhe der Aufwandsentschädigung für Meldungen zu Minderjährigen
  6. § 5a Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
  7. § 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.