Gesetze / Landesrecht Hessen / 351-80

Kindergesundheitsschutz-Gesetz

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2007 Nr. 27, vom 14.12.2007, verkündet am 20.12.2007 · Stand: 20.11.2025 · letzte Änderung: Gesetz vom 13.11.2025

Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2032 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Ziel des Gesetzes
  2. § 2 Verbindliche Früherkennungsuntersuchungen und weitere Angebote zur Verbesserung der gesundheitlichen Vorsorge für Kinder
  3. § 3 Hessisches Kindervorsorgezentrum
  4. § 4 Mitteilungen
  5. § 5 Datenschutz
  6. § 6 Verordnungsermächtigung
  7. § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.