Gesetze / Landesrecht Hessen / 34-79

Patientensicherheitsverordnung (PaSV)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2019 Nr. 23, vom 30.10.2019, verkündet am 12.11.2019 · Stand: 06.12.2024 · letzte Änderung: Verordnung vom 26.11.2024

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2031 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Landesbeirat Patientensicherheit, Begriffsbestimmung
  2. § 2 Patientensicherheitsbeauftragte
  3. § 3 Aufgaben der oder des Patientensicherheitsbeauftragten
  4. § 3a Arzneimitteltherapiesicherheit
  5. § 4 Berichtspflichten
  6. § 5 Auskunftspflicht
  7. § 6 Übergangsvorschrift
  8. § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.