Gesetze / Landesrecht Hessen / 34-79
Patientensicherheitsverordnung (PaSV)
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2019 Nr. 23, vom 30.10.2019, verkündet am 12.11.2019 · Stand: 06.12.2024 · letzte Änderung: Verordnung vom 26.11.2024
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2031 außer Kraft.
Inhaltsübersicht
- § 1 Landesbeirat Patientensicherheit, Begriffsbestimmung
- § 2 Patientensicherheitsbeauftragte
- § 3 Aufgaben der oder des Patientensicherheitsbeauftragten
- § 3a Arzneimitteltherapiesicherheit
- § 4 Berichtspflichten
- § 5 Auskunftspflicht
- § 6 Übergangsvorschrift
- § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Fundstellen
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30.10.2019 Verkündung
Patientensicherheitsverordnung (PaSV)
GVBl. 2019 Nr. 23, S. 324
verkündet am: 12.11.2019
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26.11.2024 Änderung
Verordnung zur Änderung der Patientensicherheitsverordnung
GVBl. 2024 Nr. 67, S. 1 (Artikel 1)
in Kraft: 06.12.2024
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.