Gesetze / Landesrecht Hessen / 34-72

Verordnung über die Weiterleitung der Bundesbeteiligung nach § 46 Abs. 5 bis 10 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Bundesbeteiligungsweiterleitungs-Verordnung)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2014 Nr. 12, vom 30.06.2014, verkündet am 14.07.2014 · Stand: 01.01.2026 · letzte Änderung: Verordnung vom 10.08.2025

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2035 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Weiterleitung der Bundesmittel
  2. § 2 Beteiligung an den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
  3. § 3 Ausgleich der Ausgaben für die Leistungen für Bildung und Teilhabe
  4. § 4 Abrechnung und Verrechnung der Ausgaben für Bildung und Teilhabe
  5. § 5 Meldungen
  6. § 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.