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Bundesbeteiligungsweiterleitungs-Verordnung

§ 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2014 Nr. 12 · Stand: 01.01.2026

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2035 außer Kraft.

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt § 5 am Tage nach der Verkündung in Kraft. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2035 außer Kraft.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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