Gesetze / Landesrecht Hessen / 323-175
Hessische Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung sowie einer pauschalen Abgeltung bei Rufbereitschaft für Beamtinnen und Beamte (Hessische Mehrarbeitsvergütungs- und Rufbereitschaftsabgeltungsverordnung – HMVergARV)
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2022 Nr. 16, vom 11.05.2022, verkündet am 20.05.2022 · Stand: 01.07.2026 · letzte Änderung: Gesetz vom 03.09.2026
Spätere Änderungen sind bereits verkündet, aber noch nicht in Kraft: GVBl. 2026 Nr. 57 (ab 01.10.2027). Diese Lesefassung enthält sie noch nicht.
Inhaltsübersicht
- § 1 Bereiche
- § 2 Berechnung der Mehrarbeitsstunden
- § 3 Höhe der Mehrarbeitsvergütung
- § 4 Pauschale Abgeltung bei Rufbereitschaft
- § 5 Übergangsvorschriften
- § 6 Aufhebung bisherigen Rechts
- § 7 Inkrafttreten
Fundstellen
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11.05.2022 Verkündung
Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung und Rufbereitschaftsabgeltung
GVBl. 2022 Nr. 16, S. 262 (Artikel 1)
verkündet am: 20.05.2022
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11.05.2022 Änderung
Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung und Rufbereitschaftsabgeltung
GVBl. 2022 Nr. 16, S. 263 (Artikel 2)
in Kraft: 01.08.2022
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16.02.2023 Änderung
Gesetz zur weiteren Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2023 sowie im Jahr 2024
GVBl. 2023 Nr. 7, S. 106 (Artikel 13)
in Kraft: 01.04.2023
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16.02.2023 Änderung
Gesetz zur weiteren Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2023 sowie im Jahr 2024
GVBl. 2023 Nr. 7, S. 106 (Artikel 14)
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16.02.2023 Änderung
Gesetz zur weiteren Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2023 sowie im Jahr 2024
GVBl. 2023 Nr. 7, S. 107 (Artikel 15)
in Kraft: 01.08.2023
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16.02.2023 Änderung
Gesetz zur weiteren Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2023 sowie im Jahr 2024
GVBl. 2023 Nr. 7, S. 107 (Artikel 16)
in Kraft: 01.01.2024
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24.06.2024 Änderung
Gesetz über die Gewährung einer Inflationsausgleichszahlung im Jahr 2024 und über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen im Jahr 2025 (HBesVAnpG 2025)
GVBl. 2024 Nr. 28, S. 9 (Artikel 13)
in Kraft: 01.02.2025
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06.03.2025 Änderung
Gesetz zur Umsetzung der Haushaltsvorgaben bei der Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in dem Jahr 2025
GVBl. 2025 Nr. 17, S. 1 (Artikel 1)
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24.06.2024 Änderung
Gesetz über die Gewährung einer Inflationsausgleichszahlung im Jahr 2024 und über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen im Jahr 2025 (HBesVAnpG 2025)
GVBl. 2024 Nr. 28, S. 10 (Artikel 14)
in Kraft: 01.12.2025
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18.07.2024 Berichtigung
Berichtigung des Gesetzes über die Gewährung einer Inflationsausgleichszahlung im Jahr 2024 und über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen im Jahr 2025 (HBesVAnpG 2025)
GVBl. 2024 Nr. 34, S. 1
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03.09.2026 Änderung
Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2026 und 2027 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2026/2027)
GVBl. 2026 Nr. 57, S. 6 (Artikel 8)
in Kraft: 01.07.2026
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.