Gesetze / Landesrecht Hessen / 323-175

Hessische Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung sowie einer pauschalen Abgeltung bei Rufbereitschaft für Beamtinnen und Beamte (Hessische Mehrarbeitsvergütungs- und Rufbereitschaftsabgeltungsverordnung – HMVergARV)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2022 Nr. 16, vom 11.05.2022, verkündet am 20.05.2022 · Stand: 01.07.2026 · letzte Änderung: Gesetz vom 03.09.2026

Spätere Änderungen sind bereits verkündet, aber noch nicht in Kraft: GVBl. 2026 Nr. 57 (ab 01.10.2027). Diese Lesefassung enthält sie noch nicht.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Bereiche
  2. § 2 Berechnung der Mehrarbeitsstunden
  3. § 3 Höhe der Mehrarbeitsvergütung
  4. § 4 Pauschale Abgeltung bei Rufbereitschaft
  5. § 5 Übergangsvorschriften
  6. § 6 Aufhebung bisherigen Rechts
  7. § 7 Inkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.