Gesetze / Landesrecht Hessen / HMVergARV
HMVergARV§ 6²) Aufhebung bisherigen Rechts
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2022 Nr. 16 · Stand: 01.07.2026
Die Hessische Mehrarbeitsvergütungsverordnung wird aufgehoben.
²) Hebt auf FFN 323-159
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