Gesetze / Landesrecht Hessen / 311-12

Hessisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (BMGAG)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2015 Nr. 22, vom 28.09.2015, verkündet am 07.10.2015 · Stand: 12.07.2023 · letzte Änderung: Gesetz vom 28.06.2023

Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2033 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Meldebehörden
  2. § 2 Datenübermittlung an die öffentliche Stelle für das automatisierte Abrufverfahren nach § 39 Abs. 3 des Bundesmeldegesetzes
  3. § 3 Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
  4. § 4 Besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten
  5. § 5 Archivierung von Daten
  6. § 6 Zuständige Bußgeldbehörde
  7. § 7 Rechtsverordnungen
  8. § 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.