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BMGAG

§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2015 Nr. 22 · Stand: 12.07.2023

Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2033 außer Kraft.

Dieses Gesetz tritt am 1. November 2015 in Kraft. Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2033 außer Kraft.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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