Gesetze / Landesrecht Hessen / 310-113
Verordnung über die Sperrzeit (SperrV)
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2012 Nr. 29, vom 10.12.2012, verkündet am 27.12.2012 · Stand: 06.12.2025 · letzte Änderung: Verordnung vom 01.12.2025
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2035 außer Kraft.
Inhaltsübersicht
- § 1 Allgemeine Sperrzeit
- § 2 Sperrzeit für bestimmte Betriebsarten
- § 3 Allgemeine Ausnahmen
- § 4 Ausnahmen für bestimmte Veranstaltungen und einzelne Betriebe
- § 5 Zuständigkeiten
- § 6 Ordnungswidrigkeiten
- § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Fundstellen
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10.12.2012 Verkündung
Verordnung über die Sperrzeit (SperrV)
GVBl. 2012 Nr. 29, S. 669
verkündet am: 27.12.2012
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04.12.2017 Änderung
Fünfte Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung von Rechtsvorschriften im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
GVBl. 2017 Nr. 26, S. 396 (Artikel 1)
in Kraft: 12.12.2017
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01.12.2025 Änderung
Neunte Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
GVBl. 2025 Nr. 88, S. 1 (Artikel 1)
in Kraft: 06.12.2025
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.