Gesetze / Landesrecht Hessen / SperrV

SperrV

§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2012 Nr. 29 · Stand: 06.12.2025

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2035 außer Kraft.

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2035 außer Kraft.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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