Gesetze / Landesrecht Hessen / 24-51
Verordnung zur Regelung der Aus- oder Weiterbildung auf dem Gebiet der psychosozialen Prozessbegleitung
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2016 Nr. 19, vom 22.11.2016, verkündet am 09.12.2016 · Stand: 17.11.2021 · letzte Änderung: Verordnung vom 07.11.2021
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft.
Inhaltsübersicht
- § 1 Anerkennungsvoraussetzungen
- § 2 Antrag
- § 3 Nebenbestimmungen
- § 4 Mitteilungs- und Nachweispflichten
- § 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1 ANLAGE 1
- Anlage 2 ANLAGE 2
Fundstellen
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22.11.2016 Verkündung
Verordnung zur Regelung der Aus- oder Weiterbildung auf dem Gebiet der psychosozialen Prozessbegleitung
GVBl. 2016 Nr. 19, S. 223
verkündet am: 09.12.2016
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07.11.2021 Änderung
Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung der Aus- oder Weiterbildung auf dem Gebiet der psychosozialen Prozessbegleitung
GVBl. 2021 Nr. 44, S. 700 (Artikel 1)
in Kraft: 17.11.2021
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.