Gesetze / Landesrecht Hessen / 24-51

ANLAGE 2

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2016 Nr. 19 · Stand: 17.11.2021

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft.

A. Lehrinhalte

Die Aus- oder Weiterbildung muss die nachfolgend aufgeführten Themenbereiche umfassen:

Modul 1 – Rechtliche Grundlagen psychosozialer Prozessbegleitung

• Rechtsgrundlagen und Grundsätze des Strafverfahrens

• Stellung der psychosozialen Prozessbegleitung im Strafverfahren

• Rechte und Pflichten der Verletzten und der Bezugspersonen im Strafverfahren im Allgemeinen

• Rechte und Pflichten von Kindern und Jugendlichen im Besonderen

• Umgang mit Zeugenaussagen, Zeugnisverweigerungsrecht.

Modul 2 - Viktimologie

• Theorienansätze zu Viktimisierung und sekundärer Viktimisierung

• Bedürfnisse von Opfern

• Verarbeitungs- und Bewältigungsstrategien von Opfern, Scham und Schuld

• Differenzen in Verarbeitung und Konsequenzen unterschiedlicher Gewalttaten (z. B. vorurteilsmotivierte Gewalt, häusliche Gewalt, Stalking)

• Merkmale spezieller Opfergruppen: Kinder, Jugendliche, behinderte Personen

• Konzepte zu gender- und kultursensibler Kommunikation.

Modul 3 – Theorie und Praxis der psychosozialen Prozessbegleitung

• ‚begleiten‘, ‚beraten‘ und andere Formen unterstützender Interaktion

• Phasenmodell der psychosozialen Prozessbegleitung

• multiprofessionelle Kooperation und Abgrenzung

• mündliche und medial gestützte Kommunikationsmethoden in der psychosozialen Prozessbegleitung.

Modul 4 – Qualitätssicherung, Dokumentation, Selbstfürsorge

• Formen der Dokumentation

• Intervisions- und Supervisionskonzepte

• Reflexionsnotwendigkeit bezogen auf Organisation und Person.

B. Umfang

Modul 1: 10 UE

Modul 2: 10 UE

Modul 3: 20 UE

Modul 4: 10 UE

C. Referentinnen und Referenten

Fachkräfte insbesondere aus den Bereichen Psychologie, Medizin, Sozialpädagogik, Soziologie, Viktimologie und Recht.

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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