Gesetze / VO (EU) Nr. 655/2014 · CELEX 02014R0655-20250501

Verordnung (EU) Nr. 655/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen

54 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Gegenstand
  2. Art 2 Anwendungsbereich
  3. Art 3 Grenzüberschreitende Rechtssachen
  4. Art 4 Begriffsbestimmungen
  5. Art 5 Verfügbarkeit
  6. Art 6 Zuständigkeit
  7. Art 7 Bedingungen für den Erlass eines Beschlusses zur vorläufigen Pfändung
  8. Art 8 Antrag auf Erlass eines Beschlusses zur vorläufigen Pfändung
  9. Art 9 Beweisaufnahme
  10. Art 10 Einleitung des Verfahrens in der Hauptsache
  11. Art 11 Verfahren ohne vorherige Anhörung des Antragsgegners
  12. Art 12 Sicherheitsleistung des Gläubigers
  13. Art 13 Haftung des Gläubigers
  14. Art 14 Antrag auf Einholung von Kontoinformationen
  15. Art 15 Zinsen und Kosten
  16. Art 16 Parallele Anträge
  17. Art 17 Entscheidung über den Antrag auf Erlass eines Beschlusses zur vorläufigen Pfändung
  18. Art 18 Für die Entscheidung über einen Antrag auf Erlass eines Beschlusses zur vorläufigen Pfändung geltende Fristen
  19. Art 19 Form und Inhalt des Beschlusses zur vorläufigen Pfändung
  20. Art 20 Geltungsdauer der vorläufigen Pfändung
  21. Art 21 Rechtsbehelf gegen eine Ablehnung des Antrags auf Erlass eines Beschlusses zur vorläufigen Pfändung
  22. Art 22 Anerkennung und Vollstreckbarkeit
  23. Art 23 Vollstreckung des Beschlusses zur vorläufigen Pfändung
  24. Art 24 Ausführung des Beschlusses zur vorläufigen Pfändung
  25. Art 25 Erklärung betreffend die vorläufige Pfändung von Geldern
  26. Art 26 Haftung der Bank
  27. Art 27 Pflicht des Gläubigers, die Freigabe überschüssiger vorläufig gepfändeter Beträge zu beantragen
  28. Art 28 Zustellung an den Schuldner
  29. Art 29 Übermittlung von Schriftstücken
  30. Art 30 Vorläufige Pfändung bei Gemeinschaftskonten und Treuhandkonten
  31. Art 31 Von der vorläufigen Pfändung ausgenommene Beträge
  32. Art 32 Rang des Beschlusses zur vorläufigen Pfändung
  33. Art 33 Rechtsbehelf des Schuldners gegen den Beschluss zur vorläufigen Pfändung
  34. Art 34 Rechtsbehelfe des Schuldners gegen die Vollstreckung des Beschlusses zur vorläufigen Pfändung
  35. Art 35 Sonstige Rechtsbehelfe für den Gläubiger und den Schuldner
  36. Art 36 Verfahren für die Rechtsbehelfe gemäß den Artikeln 33, 34 und 35
  37. Art 37 Rechtsmittel gegen Entscheidungen über den Rechtsbehelf
  38. Art 38 Sicherheitsleistung anstelle der vorläufigen Pfändung
  39. Art 39 Rechte Dritter
  40. Art 40 Legalisation oder ähnliche Förmlichkeiten
  41. Art 41 Rechtliche Vertretung
  42. Art 42 Gerichtsgebühren
  43. Art 43 Den Banken entstehende Kosten
  44. Art 44 Von den Behörden erhobene Gebühren
  45. Art 45 Fristen
  46. Art 46 Verhältnis zum nationalen Prozessrecht
  47. Art 47 Datenschutz
  48. Art 48 Verhältnis zu anderen Rechtsakten
  49. Art 49 Sprachenregelung
  50. Art 50 Von den Mitgliedstaaten bereitzustellende Informationen
  51. Art 51 Erstellung und spätere Änderung der Formblätter
  52. Art 52 Ausschussverfahren
  53. Art 53 Überwachung und Überprüfung
  54. Art 54 Inkrafttreten