Gesetze / VO (EU) Nr. 655/2014 · CELEX 02014R0655-20250501
Verordnung (EU) Nr. 655/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen
54 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand
- Art 2 Anwendungsbereich
- Art 3 Grenzüberschreitende Rechtssachen
- Art 4 Begriffsbestimmungen
- Art 5 Verfügbarkeit
- Art 6 Zuständigkeit
- Art 7 Bedingungen für den Erlass eines Beschlusses zur vorläufigen Pfändung
- Art 8 Antrag auf Erlass eines Beschlusses zur vorläufigen Pfändung
- Art 9 Beweisaufnahme
- Art 10 Einleitung des Verfahrens in der Hauptsache
- Art 11 Verfahren ohne vorherige Anhörung des Antragsgegners
- Art 12 Sicherheitsleistung des Gläubigers
- Art 13 Haftung des Gläubigers
- Art 14 Antrag auf Einholung von Kontoinformationen
- Art 15 Zinsen und Kosten
- Art 16 Parallele Anträge
- Art 17 Entscheidung über den Antrag auf Erlass eines Beschlusses zur vorläufigen Pfändung
- Art 18 Für die Entscheidung über einen Antrag auf Erlass eines Beschlusses zur vorläufigen Pfändung geltende Fristen
- Art 19 Form und Inhalt des Beschlusses zur vorläufigen Pfändung
- Art 20 Geltungsdauer der vorläufigen Pfändung
- Art 21 Rechtsbehelf gegen eine Ablehnung des Antrags auf Erlass eines Beschlusses zur vorläufigen Pfändung
- Art 22 Anerkennung und Vollstreckbarkeit
- Art 23 Vollstreckung des Beschlusses zur vorläufigen Pfändung
- Art 24 Ausführung des Beschlusses zur vorläufigen Pfändung
- Art 25 Erklärung betreffend die vorläufige Pfändung von Geldern
- Art 26 Haftung der Bank
- Art 27 Pflicht des Gläubigers, die Freigabe überschüssiger vorläufig gepfändeter Beträge zu beantragen
- Art 28 Zustellung an den Schuldner
- Art 29 Übermittlung von Schriftstücken
- Art 30 Vorläufige Pfändung bei Gemeinschaftskonten und Treuhandkonten
- Art 31 Von der vorläufigen Pfändung ausgenommene Beträge
- Art 32 Rang des Beschlusses zur vorläufigen Pfändung
- Art 33 Rechtsbehelf des Schuldners gegen den Beschluss zur vorläufigen Pfändung
- Art 34 Rechtsbehelfe des Schuldners gegen die Vollstreckung des Beschlusses zur vorläufigen Pfändung
- Art 35 Sonstige Rechtsbehelfe für den Gläubiger und den Schuldner
- Art 36 Verfahren für die Rechtsbehelfe gemäß den Artikeln 33, 34 und 35
- Art 37 Rechtsmittel gegen Entscheidungen über den Rechtsbehelf
- Art 38 Sicherheitsleistung anstelle der vorläufigen Pfändung
- Art 39 Rechte Dritter
- Art 40 Legalisation oder ähnliche Förmlichkeiten
- Art 41 Rechtliche Vertretung
- Art 42 Gerichtsgebühren
- Art 43 Den Banken entstehende Kosten
- Art 44 Von den Behörden erhobene Gebühren
- Art 45 Fristen
- Art 46 Verhältnis zum nationalen Prozessrecht
- Art 47 Datenschutz
- Art 48 Verhältnis zu anderen Rechtsakten
- Art 49 Sprachenregelung
- Art 50 Von den Mitgliedstaaten bereitzustellende Informationen
- Art 51 Erstellung und spätere Änderung der Formblätter
- Art 52 Ausschussverfahren
- Art 53 Überwachung und Überprüfung
- Art 54 Inkrafttreten