Gesetze / VO (EU) Nr. 609/2013
VO (EU) Nr. 609/2013Art 1 Gegenstand
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-609-2013/1#abs-1 (1) Mit dieser Verordnung werden Zusammensetzungs- und Informationsanforderungen bezüglich folgender Lebensmittelkategorien festgelegt:
a) Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung;
b) Getreidebeikost und andere Beikost;
c) Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke;
d) Tagesrationen für eine gewichtskontrollierende Ernährung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-609-2013/1#abs-2 (2) In dieser Verordnung werden eine Unionsliste der Stoffe, die einer oder mehreren in Absatz 1 genannten Lebensmittelkategorien zugesetzt werden dürfen, sowie die Regeln, die für die Aktualisierung dieser Liste gelten, festgelegt.