Gesetze / VO (EU) 2018/848 · CELEX 02018R0848-20250325

Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates

61 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Gegenstand
  2. Art 2 Geltungsbereich
  3. Art 3 Begriffsbestimmungen
  4. Art 4 Ziele
  5. Art 5 Allgemeine Grundsätze
  6. Art 6 Spezifische Grundsätze für landwirtschaftliche Tätigkeiten und die Aquakultur
  7. Art 7 Spezifische Grundsätze für die Verarbeitung ökologischer/biologischer Lebensmittel
  8. Art 8 Spezifische Grundsätze für die Verarbeitung ökologischer/biologischer Futtermittel
  9. Art 9 Allgemeine Produktionsvorschriften
  10. Art 10 Umstellung
  11. Art 11 Verbot der Verwendung von GVO
  12. Art 12 Vorschriften für die Pflanzenproduktion
  13. Art 13 Besondere Bestimmungen über die Vermarktung von Pflanzenvermehrungsmaterial aus ökologischem/biologischem heterogenem Material
  14. Art 14 Vorschriften für die Tierproduktion
  15. Art 15 Produktionsvorschriften für Algen und Aquakulturtiere
  16. Art 16 Produktionsvorschriften für verarbeitete Lebensmittel
  17. Art 17 Produktionsvorschriften für verarbeitete Futtermittel
  18. Art 18 Produktionsvorschriften für Wein
  19. Art 19 Produktionsvorschriften für Hefe, die als Lebens- oder Futtermittel verwendet wird
  20. Art 20 Fehlen spezifischer Produktionsvorschriften für bestimmte Tierarten und bestimmte Arten von Aquakulturtieren
  21. Art 21 Produktionsvorschriften für Erzeugnisse, die nicht unter die in den Artikeln 12 bis 19 aufgeführten Kategorien von Erzeugnissen fallen
  22. Art 22 Ausnahmen von den Produktionsvorschriften
  23. Art 23 Abholung, Verpackung, Beförderung und Lagerung
  24. Art 24 Zulassung von Erzeugnissen und Stoffen, die in der ökologischen/biologischen Produktion verwendet werden
  25. Art 25 Zulassung von nichtökologischen/nichtbiologischen Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs für verarbeitete ökologische/biologische Lebensmittel durch die Mitgliedstaaten
  26. Art 26 Erhebung von Daten zur Verfügbarkeit auf dem Markt von ökologischem/biologischem Pflanzenvermehrungsmaterial und Umstellungspflanzenvermehrungsmaterial, ökologischen/biologischen Tieren und ökologischen/biologischen juvenilen Aquakulturtieren
  27. Art 27 Pflichten und Maßnahmen bei Verdacht auf einen Verstoß
  28. Art 28 Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung des Vorhandenseins nicht zugelassener Erzeugnisse und Stoffe
  29. Art 29 Zu ergreifende Maßnahmen bei Vorhandensein von nicht zugelassenen Erzeugnissen oder Stoffen
  30. Art 30 Verwendung von Bezeichnungen mit Bezug auf die ökologische/biologische Produktion
  31. Art 31 Kennzeichnung von in der Pflanzenproduktion verwendeten Erzeugnissen und Stoffen
  32. Art 32 Verbindliche Angaben
  33. Art 33 Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion
  34. Art 34 Zertifizierungssystem
  35. Art 35 Zertifikat
  36. Art 36 Unternehmergruppe
  37. Art 37 Verhältnis zur Verordnung (EU) 2017/625 und zusätzliche Vorschriften für amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der ökologischen/biologischen Produktion und der Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen
  38. Art 38 Zusätzliche Vorschriften über amtliche Kontrollen und über die von den zuständigen Behörden zu ergreifenden Maßnahmen
  39. Art 39 Zusätzliche Vorschriften über von den Unternehmern und Unternehmergruppen zu ergreifende Maßnahmen
  40. Art 40 Zusätzliche Vorschriften über die Übertragung von Aufgaben der amtlichen Kontrolle oder Aufgaben im Zusammenhang mit anderen amtlichen Tätigkeiten
  41. Art 41 Zusätzliche Vorschriften über Maßnahmen bei Verdachtsfällen und festgestellten Verstößen sowie gemeinsamer Maßnahmenkatalog
  42. Art 42 Zusätzliche Vorschriften über Maßnahmen bei Verstößen, die die Integrität beeinträchtigen
  43. Art 43 Zusätzliche Vorschriften über den Informationsaustausch
  44. Art 44 Ausfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse
  45. Art 45 Einfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse und von Umstellungserzeugnissen
  46. Art 46 Anerkennung von Kontrollbehörden und Kontrollstellen
  47. Art 47 Gleichwertigkeit im Rahmen einer Handelsvereinbarung
  48. Art 48 Gleichwertigkeit im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 834/2007
  49. Art 49 Bericht der Kommission über die Anwendung der Artikel 47 und 48
  50. Art 50 Kein Verbot und keine Einschränkung der Vermarktung ökologischer/biologischer Erzeugnisse und von Umstellungserzeugnissen
  51. Art 51 Information über den ökologischen/biologischen Sektor und den Handel mit ökologischen/biologischen Erzeugnissen
  52. Art 52 Information über die zuständigen Behörden, Kontrollbehörden und Kontrollstellen
  53. Art 53 Abweichende Regelungen, Zulassungen und Bericht
  54. Art 54 Ausübung der Befugnisübertragung
  55. Art 55 Ausschussverfahren
  56. Art 56 Aufhebung
  57. Art 57 Übergangsmaßnahmen für Kontrollbehörden und Kontrollstellen, die gemäß Artikel 33 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 anerkannt wurden
  58. Art 58 Übergangsmaßnahmen für Anträge von Drittländern, die gemäß Artikel 33 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 eingereicht wurden
  59. Art 59 Übergangsmaßnahmen hinsichtlich der ersten Anerkennung von Kontrollbehörden und Kontrollstellen
  60. Art 60 Übergangsmaßnahmen für Bestände ökologischer/biologischer Erzeugnisse, die nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 produziert wurden
  61. Art 61 Inkrafttreten und Geltungsbeginn