Gesetze / VO (EU) 2018/848 · CELEX 02018R0848-20250325
Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates
61 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand
- Art 2 Geltungsbereich
- Art 3 Begriffsbestimmungen
- Art 4 Ziele
- Art 5 Allgemeine Grundsätze
- Art 6 Spezifische Grundsätze für landwirtschaftliche Tätigkeiten und die Aquakultur
- Art 7 Spezifische Grundsätze für die Verarbeitung ökologischer/biologischer Lebensmittel
- Art 8 Spezifische Grundsätze für die Verarbeitung ökologischer/biologischer Futtermittel
- Art 9 Allgemeine Produktionsvorschriften
- Art 10 Umstellung
- Art 11 Verbot der Verwendung von GVO
- Art 12 Vorschriften für die Pflanzenproduktion
- Art 13 Besondere Bestimmungen über die Vermarktung von Pflanzenvermehrungsmaterial aus ökologischem/biologischem heterogenem Material
- Art 14 Vorschriften für die Tierproduktion
- Art 15 Produktionsvorschriften für Algen und Aquakulturtiere
- Art 16 Produktionsvorschriften für verarbeitete Lebensmittel
- Art 17 Produktionsvorschriften für verarbeitete Futtermittel
- Art 18 Produktionsvorschriften für Wein
- Art 19 Produktionsvorschriften für Hefe, die als Lebens- oder Futtermittel verwendet wird
- Art 20 Fehlen spezifischer Produktionsvorschriften für bestimmte Tierarten und bestimmte Arten von Aquakulturtieren
- Art 21 Produktionsvorschriften für Erzeugnisse, die nicht unter die in den Artikeln 12 bis 19 aufgeführten Kategorien von Erzeugnissen fallen
- Art 22 Ausnahmen von den Produktionsvorschriften
- Art 23 Abholung, Verpackung, Beförderung und Lagerung
- Art 24 Zulassung von Erzeugnissen und Stoffen, die in der ökologischen/biologischen Produktion verwendet werden
- Art 25 Zulassung von nichtökologischen/nichtbiologischen Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs für verarbeitete ökologische/biologische Lebensmittel durch die Mitgliedstaaten
- Art 26 Erhebung von Daten zur Verfügbarkeit auf dem Markt von ökologischem/biologischem Pflanzenvermehrungsmaterial und Umstellungspflanzenvermehrungsmaterial, ökologischen/biologischen Tieren und ökologischen/biologischen juvenilen Aquakulturtieren
- Art 27 Pflichten und Maßnahmen bei Verdacht auf einen Verstoß
- Art 28 Vorsorgemaßnahmen zur Vermeidung des Vorhandenseins nicht zugelassener Erzeugnisse und Stoffe
- Art 29 Zu ergreifende Maßnahmen bei Vorhandensein von nicht zugelassenen Erzeugnissen oder Stoffen
- Art 30 Verwendung von Bezeichnungen mit Bezug auf die ökologische/biologische Produktion
- Art 31 Kennzeichnung von in der Pflanzenproduktion verwendeten Erzeugnissen und Stoffen
- Art 32 Verbindliche Angaben
- Art 33 Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion
- Art 34 Zertifizierungssystem
- Art 35 Zertifikat
- Art 36 Unternehmergruppe
- Art 37 Verhältnis zur Verordnung (EU) 2017/625 und zusätzliche Vorschriften für amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der ökologischen/biologischen Produktion und der Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen
- Art 38 Zusätzliche Vorschriften über amtliche Kontrollen und über die von den zuständigen Behörden zu ergreifenden Maßnahmen
- Art 39 Zusätzliche Vorschriften über von den Unternehmern und Unternehmergruppen zu ergreifende Maßnahmen
- Art 40 Zusätzliche Vorschriften über die Übertragung von Aufgaben der amtlichen Kontrolle oder Aufgaben im Zusammenhang mit anderen amtlichen Tätigkeiten
- Art 41 Zusätzliche Vorschriften über Maßnahmen bei Verdachtsfällen und festgestellten Verstößen sowie gemeinsamer Maßnahmenkatalog
- Art 42 Zusätzliche Vorschriften über Maßnahmen bei Verstößen, die die Integrität beeinträchtigen
- Art 43 Zusätzliche Vorschriften über den Informationsaustausch
- Art 44 Ausfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse
- Art 45 Einfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse und von Umstellungserzeugnissen
- Art 46 Anerkennung von Kontrollbehörden und Kontrollstellen
- Art 47 Gleichwertigkeit im Rahmen einer Handelsvereinbarung
- Art 48 Gleichwertigkeit im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 834/2007
- Art 49 Bericht der Kommission über die Anwendung der Artikel 47 und 48
- Art 50 Kein Verbot und keine Einschränkung der Vermarktung ökologischer/biologischer Erzeugnisse und von Umstellungserzeugnissen
- Art 51 Information über den ökologischen/biologischen Sektor und den Handel mit ökologischen/biologischen Erzeugnissen
- Art 52 Information über die zuständigen Behörden, Kontrollbehörden und Kontrollstellen
- Art 53 Abweichende Regelungen, Zulassungen und Bericht
- Art 54 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 55 Ausschussverfahren
- Art 56 Aufhebung
- Art 57 Übergangsmaßnahmen für Kontrollbehörden und Kontrollstellen, die gemäß Artikel 33 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 anerkannt wurden
- Art 58 Übergangsmaßnahmen für Anträge von Drittländern, die gemäß Artikel 33 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 eingereicht wurden
- Art 59 Übergangsmaßnahmen hinsichtlich der ersten Anerkennung von Kontrollbehörden und Kontrollstellen
- Art 60 Übergangsmaßnahmen für Bestände ökologischer/biologischer Erzeugnisse, die nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 produziert wurden
- Art 61 Inkrafttreten und Geltungsbeginn