Gesetze / VO (EU) 2018/848

VO (EU) 2018/848

Art 8 Spezifische Grundsätze für die Verarbeitung ökologischer/biologischer Futtermittel

Stand: 02.10.2026

Die Herstellung verarbeiteter ökologischer/biologischer Futtermittel beruht insbesondere auf folgenden spezifischen Grundsätzen:

a) die Herstellung ökologischer/biologischer Futtermittel aus ökologischen/biologischen Einzelfuttermitteln;

b) die Beschränkung der Verwendung von Futtermittelzusatzstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen auf ein Minimum und auf Fälle, in denen dies ein wesentliches technologisches oder zootechnisches Erfordernis darstellt oder besonderen Ernährungszwecken dient;

c) der Verzicht auf Stoffe und Verarbeitungsverfahren, die in Bezug auf die tatsächliche Beschaffenheit des Erzeugnisses irreführend sein könnten;

d) die sorgfältige Verarbeitung ökologischer/biologischer Futtermittel, vorzugsweise unter Anwendung biologischer, mechanischer und physikalischer Methoden.

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