Gesetze / VO (EU) 2018/848

VO (EU) 2018/848

Art 19 Produktionsvorschriften für Hefe, die als Lebens- oder Futtermittel verwendet wird

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-848/19#abs-1 (1) Unternehmer, die Hefe herstellen, die als Lebens- oder Futtermittel verwendet wird, müssen insbesondere die detaillierten Produktionsvorschriften gemäß Anhang II Teil VII einhalten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2018-848/19#abs-2 (2) Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 54 delegierte Rechtsakte zur Änderung von Anhang II Teil VII Nummer 1.3 zu erlassen, mit denen weitere detaillierte Produktionsvorschriften für Hefe hinzugefügt werden oder diese hinzugefügten Vorschriften geändert werden.

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