Gesetze / VO (EU) 2017/2402 · CELEX 02017R2402-20210409
Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 648/2012
54 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
- Art 2 Begriffsbestimmungen
- Art 3 Verkauf von Verbriefungen an Kleinanleger
- Art 4 Anforderungen für Verbriefungszweckgesellschaften
- Art 5 Anforderungen in Bezug auf Sorgfaltspflichten für institutionelle Anleger
- Art 6 Risikoselbstbehalt
- Art 7 Transparenzanforderungen an Originatoren, Sponsoren und Verbriefungszweckgesellschaften
- Art 8 Verbot der Wiederverbriefung
- Art 9 Kreditvergabekriterien
- Art 10 Registrierung eines Verbriefungsregisters
- Art 11 Unterrichtung und Anhörung der zuständigen Behörden vor der Registrierung oder der Ausweitung der Registrierung
- Art 12 Prüfung des Antrags
- Art 13 Mitteilung von Beschlüssen der ESMA über die Registrierung oder die Ausweitung der Registrierung
- Art 14 Befugnisse der ESMA
- Art 15 Widerruf der Registrierung
- Art 16 Gebühren für die Beaufsichtigung
- Art 17 Verfügbarkeit von in einem Verbriefungsregister gehaltenen Daten
- Art 18 Verwendung der Bezeichnung „einfache, transparente und standardisierte Verbriefung“
- Art 19 Einfache, transparente und standardisierte Nicht-ABCP traditionelle Verbriefung
- Art 20 Anforderungen in Bezug auf die Einfachheit
- Art 21 Anforderungen in Bezug auf die Standardisierung
- Art 22 Anforderungen in Bezug auf die Transparenz
- Art 23 Einfache, transparente und standardisierte ABCP-Verbriefung
- Art 24 Anforderungen auf Transaktionsebene
- Art 25 Sponsor eines ABCP-Programms
- Art 26 Anforderungen auf Programmebene
- Art 26a Einfache, transparente und standardisierte Bilanzverbriefungen
- Art 26b Anforderungen in Bezug auf die Einfachheit
- Art 26c Anforderungen in Bezug auf die Standardisierung
- Art 26d Anforderungen in Bezug auf die Transparenz
- Art 26e Anforderungen in Bezug auf die Besicherungsvereinbarung, die Drittpartei Verifizierer und den synthetischen Zinsüberschuss
- Art 27 Anforderungen an die STS-Meldung
- Art 28 Überprüfung der Erfüllung der STS-Kriterien durch Dritte
- Art 29 Benennung der zuständigen Behörden
- Art 30 Befugnisse der zuständigen Behörden
- Art 31 Makroprudenzielle Aufsicht über den Verbriefungsmarkt
- Art 32 Verwaltungsrechtliche Sanktionen und Abhilfemaßnahmen
- Art 33 Ausübung der Befugnis zur Verhängung verwaltungsrechtlicher Sanktionen und Abhilfemaßnahmen
- Art 34 Strafrechtliche Sanktionen
- Art 35 Mitteilungspflichten
- Art 36 Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und den Europäischen Aufsichtsbehörden
- Art 37 Bekanntmachung verwaltungsrechtlicher Sanktionen
- Art 38 Änderung der Richtlinie 2009/65/EG
- Art 39 Änderung der Richtlinie 2009/138/EG
- Art 40 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009
- Art 41 Änderung der Richtlinie 2011/61/EU
- Art 42 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
- Art 43 Übergangsbestimmungen
- Art 43a Übergangsbestimmungen für STS-Bilanzverbriefungen
- Art 44 Berichte
- Art 45a Entwicklung eines Rahmens für nachhaltige Verbriefung
- Art 46 Überprüfung
- Art 47 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 48 Inkrafttreten