Gesetze / VO (EU) 2017/2402

VO (EU) 2017/2402

Art 48 Inkrafttreten

Stand: 02.10.2026

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2019.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

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